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Juragent I – die Insolvenzverwalterin bittet um Geld

Informationen zum Rundschreiben der Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juragent AG vom 10.07.2013

 

Ein Rundschreiben der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Juragent AG, Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers vom 10.07.2013 sorgt für vermehrte Nachfragen bei uns.

In der Vergangenheit hatten wir Anleger gerichtlich begleitet und in einer Vielzahl von Fällen Urteile des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts erwirkt, durch die die Juragent AG, der damalige Geschäftsführer der Juragent Verwaltungs-GmbH und Vorstand der Juragent AG, Mirko Heinen sowie die Treuhandgesellschaft „Treukommerz“ zum Schadensersatz verurteilt wurden.

 

Wegen des Todes von Herrn Heinen, dessen Erben die Erbschaft ausgeschlagen hatten, und wegen der Insolvenz der Juragent AG und der Treukommerz, konnten die Schadensersatzansprüche bislang nicht vollstreckt werden.

 

Ein Musterverfahren, das vor dem Bundesgerichtshof geführt wird (II ZR 9/12) wurde durch Urteil des BGH vom 09.07.2013 an das Kammergericht zurückverwiesen.

 

In dem Rundschreiben der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers wird nun darauf hingewiesen, dass eine Forderung von etwa 12,3 Millionen € gegen eine JURAWSWISS SA in der Schweiz bestehe.

Hier handelt es sich offensichtlich um den Rest des Geldbetrages, der seinerzeit von Herrn Heinen unter Bruch des Geschäftsbesorgungsvertrages mit den jeweiligen oder kennt Prozesskosten vor Kommanditgesellschaften in die Schweiz transferiert worden war. Die Zeitschrift „Test“ hatte darüber berichtet.

Die Insolvenzverwalterin geht, wie andere Beobachter der Geschehnisse um Juragent auch, davon aus, dass dieser Vermögenstransfer „Untreue“ darstellte. Deshalb, so Frau Dr. Hilgers  in ihrem Rundschreiben weiter, halte sie die Vermögensverschiebung in die Schweiz für anfechtbar.

Damit gäbe es eine rechtliche Chance, dieses Vermögen wieder zurück in die Hände der Insolvenzverwalterin und damit zum Nutzen der Anleger und Gläubiger einzuziehen.

Ob die JURASWISS über dieses Geld noch verfügt, die Forderung, von der die Insolvenzverwalterin ausgeht, also auch über eine gewisse Chance verfügt, realisiert zu werden, ist leider dem Rundschreiben nicht zu entnehmen.

Um die Rückführung der Vermögenswerte nach Deutschland zu bewirken soll nach dem Rundschreiben der Insolvenzverwalterin ein Arrest-und späteres Klageverfahren in der Schweiz geprüft werden. Im Insolvenzverfahren der Juragent AG  ist jedoch bereits  Massearmut angezeigt worden, so dass diese Kosten nicht aus der Insolvenzmasse getragen werden können – die bisher vorhandene Insolvenzmasse belaufe sich auf lediglich rund 15.000 €.

Deshalb werden nun die Anleger von der Insolvenzverwalterin gebeten für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 483.000,00 € freiwillig einen  Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Beteiligungssumme zu leisten, da die von der Juragent AG derzeit noch betriebenen Prozessfinanzierungen (die Rede war  in früheren Informationen u.a. von „Post-Kartell“ und „Zement-Kartell“) noch nicht zu Geldzuflüssen geführt haben.

Die Insolvenzverwalterin weist in ihrem Rundschreiben darauf hin, dass hinsichtlich der Verfolgung der Ansprüche gegenüber der JURASWISS SA dringender Handlungsbedarf bestehe, da nach Einschätzung eines Schweizer Rechtsanwalts ab November 2013 die Verjährung von Anfechtungsansprüchen nach dem Schweizer Anfechtungsrecht drohe. Hier will die Insolvenzverwalterin keinen Rechtsverlust erleiden und ist gezwungen, zur Wahrung dieser Anfechtungsansprüche zunächst die Anerkennung des hiesigen Insolvenzverfahrens in der Schweiz zu betreiben. Hierfür fallen Kosten in Höhe von voraussichtlich 8000 € an. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Anerkennungsverfahrens kann dann eine Anfechtungsklage gegen die JURASWISS  eingereicht werden. Die soll spätestens im Oktober 2013 erfolgen.

Wie die Insolvenzverwalterin selbst schon herausstellt, sind die 1% Zahlungen rein freiwilliger Natur.

Unter der Annahme der Richtigkeit der Angaben der Insolvenzverwalterin hielten wir eine Kostenbeteiligung Ihrerseits an den Maßnahmen zur Rückgewinnung des in der Schweiz erwarteten Betrages von etwas mehr als 12,5 Millionen Euro  in Höhe eines freiwilligen Betrags in Abhängigkeit von Ihrer Zeichnungssumme – für hilfreich und zweckdienlich.

 

 

 

 

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