Die Juragent-Mandanten sind von ihrem fehlgeschlagenen Investment bereits tief geläutert. Die Schadensersatzklagen gegen die Juragent…
Juragent PKF – Kosten und kein Ende?
Juragent PKF IV – Vierte LIF GmbH & Co. – Steuerberatungskosten
Die im Kontext der Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften I-IV ohnehin schon geplagten Mandanten erhalten jüngst neue Post von der Steuerberatungsfirma für den damaligen PKF IV, jetzt „Vierte LIF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“
Unter dem Datum „Hannover 30.04.2021“ werden die Anleger angeschrieben und darauf hingewiesen, dass für den zwischenzeitlich in Insolvenz gefallenen Fonds PKF IV noch Steuererklärungen zu fertigen seien. Nachdem die Insolvenzmasse das Honorar für den Steuerberater jedoch nicht aufbringen kann, werden die Anleger, die Mitgesellschafter dieser Kommanditgesellschaft sind, nun gebeten, einen überschaubaren Betrag von EUR 175,00 an den Steuerberater zu bezahlen, damit dieser die Steuererklärungen fertigen kann.
175 Euro für Steuerberater – keine Pflicht aber wohl sinnvoll
„Damit die für Sie relevanten steuerlichen Folgerungen aus dem Finanzgerichtsprozess, der steuerlichen Außenprüfung von 2005-2007 sowie dem Insolvenzverfahren bei der Juragent AG, der erste bis dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG sowie der 4.LIF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (vormals Vierte Juragent GmbH und Co. Prozesskostenfonds KG) bezogen und für Sie verwertbar werden, ist es verfahrensrechtlich erforderlich, gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellungen (inklusive der Ermittlung von zwischenzeitlich Veräußerungsverlusten und Fortschreibung des Zeichnerverzeichnisses) zu erstellen und dem Finanzamt einzureichen. (…) Sollten die Veranlagungen für die genannten Jahre nicht eingereicht werden, bleiben die entstandenen Verluste unberücksichtigt.“
Die Empfänger dieses Schreibens fragen nun zurecht, ob sie auch diesen Betrag zahlen müssen?
Eine rechtliche Verpflichtung zur Bezahlung dieser Kosten dürfte es nicht geben. Allerdings erscheint es mir mehr als sinnvoll, diesen überschaubaren Betrag aufzubringen, damit die steuerlichen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft und damit auch der betroffenen Anleger abgewickelt werden können.
Ein „Ende“ in dem sehr langwierigen Verfahren „Juragent“ könnte sich abzeichnen – die Insolvenzverwalter sowohl der Juragent AG als auch der Treukommerz haben erkennen lassen, dass ihnen an einem Abschluss der Verfahren in diesem Jahr gelegen wäre; hoffen wir, dass das klappt. Über Neuerungen werden Sie auch hier erfahren.