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MBB Clean Energy meldet Insolvenz an!

Ein trauriges Kapitel wird dem Buch „Versprechungen, Träume & Illusionen“ bei den Mittelstandsanleihen hinzugefügt. Die wegen Verzögerungen bei der Auszahlung von Zinsen auf die Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0) bereits in die Schlagzeilen geratene MBB Clean Energy (wir berichteten) hat beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet.

Die Bekanntmachung des Amtsgerichts lautet:

1508 IN 1912/15

In dem Verfahren über den Antrag d.

MBB Clean Energy AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Gehrke Adam, Theresienhöhe 28,
80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 198284
– Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 06.07.2015 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt,
Boschetsrieder Straße 67, 81379 München, Telefon: +49(89)4522770, Telefax:
+49(89)45227729.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zunächst ein Gutachten über das Vorliegen eines Insolvenzgrundes und über die Fortführungsprognose der Firma erstellen. Sollte es zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, müssen die Anleger ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch sollte die Wahrnehmung der Interessen der Anleger in der Gläubigerversammlung sichergestellt werden.

Parallel dazu sollten die betroffenen Anleger prüfen, ob Hintermänner und Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Wir beraten Sie gerne!

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