Eine Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" über Kapitalanlagen in geschlossene Fonds, auf die in ihrer heutigen…
MBB Clean Energy – unterlassene Ad-hoc Mitteilung?
Die Mittelstandsanleihen halten selten das, was deren Emittenten versprechen – zu viele davon sind haben sich mit „großem Tamtam“ in den Markt eingeführt und entpuppten sich am Ende des Tages als „Knallfrösche“: etwas Knall und Rauch, beißender Schwefel in der Nase des Anlegers und die Ernüchterung, dass es nichts war mit der sicheren und rentablen Anlage.
PROKON und Windwärts sind bekannte Beispiele von Energieanbietern, deren Anleger mit Genussrechten Schiffbruch erlitten. Auch die Namen von „Strenesse“ (Nördlingen), „Rena Lange“, „Escada“ aus der Modebranche stehen in den Schlagzeilen wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Der Abfallverwerter FFK und der Online-Händler Getgoods aber auch der Solarzulieferer 3W sorgten für Aufsehen, letzterer kündigte an, über eine Restrukturierung seiner Anleihe mit den Geldgebern verhandeln zu wollen.
Trotz des hohen Risikos für Anleger sind Mittelstandsanleihen weiter sehr gefragt: jüngst begab Katjes International eine Anleihe über 60 Millionen Euro. Wegen großer Nachfrage wurde das Angebot vorzeitig beendet, berichtet das Finance Magazin.
Über MBB Clean Energie haben wir an dieser Stelle schon berichtet.
Jüngst sind Gerüchte aufgetaucht, das Unternehmen habe von den geplanten 800 Millionen Euro Anlegerkapital deutlich weniger eingenommen. Statt 72 Millionen Platzierungsvolumen, die veröffentlicht wurden, sollen – so die Gerüchteküche – tatsächlich nur 22 Millionen eingeworben worden sein, von denen wiederum nur 13 Millionen bei MBB Clean Energie angekommen sein sollen.
Würden sich diese Angaben bewahrheiten, hätte MBB Clean Energy gegen die Verpflichtung zur Information über wesentliche Unternehmensbelange (sog. „Ad-hoc-Publizitätspflicht“) verstossen. Die Abweichung des tatsächlich verfügbaren Kapitals gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt wäre offenlegungspflichtig. Möglicherweise waren die Angaben im Prospekt auch irreführend.
Die Staatsanwaltschaft München hat, nach einem Bericht in der Augsburger Allgemeinen Zeitung, Ermittlungen wegen Marktmanipulation aufgenommen.
Betroffene Anleger sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und sich über ihre Rechte informieren lassen.