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MONARCHIS: Einkaufstour geht weiter – keine sichere Anlage!

Die MONARCHIS Grundbesitzgesellschaft mbH mit Sitz in Neu-Ulm behauptet auf ihrer homepage:

Aktuell verfügt das Unternehmen über einen protokollierten Bestand
von 1877 Mieteinheiten, mit insgesamt 107.946 m² Wohn- und Gewerbefläche sowie 113.292 m² Grundstücksfläche. Die Bestände im Wert von über 33 Mio. Euro befinden sich in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Sachsen und Sachsen Anhalt.

und weiter:

 

Wertschöpfung im klassischen Bereich der Immobilie schlägt Aktien, Wertpapiere, Spareinlagen etc. Darauf baut die Monarchis und kauft Immobilien und Liegenschaften im großen Stil zu günstigen Konditionen.
Ein Großteil des der Monarchis zur Verfügung stehenden Kapitals wird in Liegenschaften investiert. Die frei werdenden Wohneinheiten werden nach dem Kauf von Grund auf renoviert und neu vermietet und liefern dadurch hohe Erlöse.
Die Monarchis investiert mit hohem Eigenkapitalanteil in Wohnimmobilien in Deutschland aus Bankenverwertungen und Zwangsversteigerungen von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und öffentlichen Beständen zu attraktiven Konditionen. Dadurch können sofort überdurchschnittliche Mietrenditen erwirtschaftet werden. Ferner können durch die Veräußerung freier, renovierter Wohnungen hohe Verkaufserlöse erzielt werden.
Teile des Vermögens verbleiben als Rücklage auf Festgeldkonten der Gesellschaft, um Liquidität zu schaffen und weitere lukrative Immobilienangebote kurzfristig erwerben zu können.

 

Die Chancen einer solchen Beteiligung werden von der MONARCHIS in schönen Farben auf glanzvollen Prospekten gezeichnet und MONARCHIS schickt weiter Mitarbeiter auf „Einkaufstour“. Ihre Aufgabe ist, zahlungswillige Kunden zu finden, denen die Genussrechtsbeteiligung bei MONARCHIS als scheinbar sichere Kapitalanlage mit hoher Rendite zu verkaufen. Als „Sachwertanlage mit stabilem Wachstum“ werden diese Genussrechtsbeteiligungen verkauft.

„Freiwerdendes Kapital“ der Anleger soll in die angeblich höher rentierlichen Genussrechte der MONARCHIS investiert werden. Dazu führen die Mitarbeiter eine „Analyse“ der finanziellen Situation der potentiellen Kunden durch und kommen auf diesem Weg an sensible Finanzdaten wie  Bankguthaben, Wertpapierdepots, Versicherungen, Rückkaufwerte und Fälligkeiten. Angeblich zu hohe Abschlussgebühren und Provisionen bei den ursprünglichen Versicherungen und Anlagen der Kunden sind dann der Anlass über eine Vollmacht, die der Kunde unterschreibt oder mit Hilfe von durch MONARCHIS-Mitarbeiter vorformulierten Schreiben die eigenen (sicheren) Versicherungen zu kündigen. Das so frei werdende Kapital soll dann in die „sichere“ MONARCHIS investiert werden.

Tatsächlich ist der Fall vergleichbar mit einem Darlehen, das gegen das Versprechen eines relativ hohen Zinses jedoch ohne jede Sicherheit hingegeben wird.

Fragen Sie sich selbst an Hand des folgenden Beispiels: Eine Ihnen nicht näher bekannte Person bittet Sie um ein Darlehen von 50.000 Euro. Die Frage nach den Sicherheiten? Das Geld werde in Sachwerte, wie Immobilien investiert. Zudem wird versichert, Ihr Geld sei sicher und Sie bekämen es in jedem Fall am Ende der Laufzeit von 8 Jahren mit einem Zins von 7,5% zurück.

Würden Sie einen solchen Vertrag abschließen?

Nicht viel anders verhält es sich mit den angeblichen „Sachwertanlagen“ bei MONARCHIS. Nachweise zu den tatsächlich vorgenommenen Investitionen, der wirtschaftlichen Lage der GmbH, den Privatentnahmen der Gesellschafter oder den Werten der Objekte, in die investiert wurde, sucht man auf der Homepage der Gesellschaft vergebens. Das „Geschäftsgeheimnis“ der Monarchis kling ein wenig wie das Modell der sagenhaften „S&K-Gruppe“. Auch dort wollte man äußerst günstig an (unterbewertete) Immobilien gelangen, diese kaufen, modernisieren und mit Gewinn wieder verkaufen oder aus dem eigenen Bestand heraus vermieten.

Insgesamt handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit hohem unternehmerischen Risiko. Das sollte den Anlegern vorher bekannt sein. Ob es sich bei MONARCHIS, wie teilweise ebenfalls vermutet wird, um ein Schneeballsystem handelt und Auszahlungen an Anleger und angebliche Renditen nur aus neu hereingenommenen Geldern anderer Anleger stammen, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Keinesfalls ist die Genussrechstbeteiligung für Anleger geeignet, die eine „sichere“ Kapitalanlage suchen und bei denen der Erhalt des Geldes im Vordergrund steht. Ebenso ungeeignet ist eine solche Beteiligung für die Altersvorsorge.

Mandanten berichten uns, dass die MONARCHIS weiterhin fleißig auf Werbetour und Kundenfang unterwegs ist. Verlassen Sie sich weniger auf Hochglanzprospekte und Versprechungen der Mitarbeiter sondern auf die Expertise eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltes.

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