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P & R – Container gehen „baden“ – 51.000 Anleger betroffen

P & R Container waren über Jahrzehnte eine „Institution“ am grauen Kapitalmarkt. Der Anbieter von (Schiffs-)containern mit Sitz in München ist in Insolvenz gefallen. Viele Anlageberater hatten mit den Angeboten von P & R Anleger zu Investments geworben, deren Sicherheit und Rentabilität im Vordergrund stehen sollten. Nach Recherchen des „manager magazin“  sind 51.000 Anleger betroffen.

51.000 Anleger – 3,5 Milliarden Euro

Der Fall wirft ein Schadensvolumen auf, um sich zum größten Anlegerskandal in Deutschland entwickeln zu können und damit auch PROKON (ca. 75.ooo Anleger, 1,4 Millarden Schaden) und S&K (ca. 11.000 Anleger, 240 Millionen Euro Schaden) weit in den Schatten zu stellen.

Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltung-GmbH (AG München 1542 IN 726/18), der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (AG München 1542 IN 727/18) sowie der P&R Container Leasing GmbH (AG München 1542 IN 728/18) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke als Insolvenzverwalter bestellt.

P&R schien ein „Branchenprimus“ zu sein: seit 1975 auf dem grauen Kapitalmarkt aktiv, wurden die versprochenen Mietauszahlungen sowie Container-Rückkäufe über viele Jahre gezahlt, auch wenn man in Fachkreisen rätselte, wie P&R mit weit über dem Markt liegenden Kalkulationen zurecht kommen konnte. Der Begriff  vom „Schneeballsystem“ wird vom manager magazin in der Veröffentlichung vom 21.März 2018 zumindest mit einem Fragezeichen versehen, in den Kontext der P&R-Pleite gestellt. Auch „Stiftung Warentest“ berichtete Anfang März davon, dass die Vertriebspartner von „P&R“ aufgefordert worden sein sollen, keine neuen Verträge für die Angebote 5005 und 6005 mehr abzuschließen; der Vertrieb sei „aus aktuellem Anlass eingestellt“.

Vertragsdokumente sichern

Für die Anleger dürfte es in einem ersten Schritt wichtig sein, die eigenen Vertragsunterlagen zu sichten und zu sichern und am besten mit einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Vertraglich sollten die Anleger Eigentum an dem vermietenen Container erworben haben. Die Eigentumssituation an dem jeweiligen Container muss jedoch im Zweifel nachgewiesen werden, um eine sichere Zuordnung und Verbuchung von weiter laufenden Mieteinahmen zu gewährleisten und ggfl. auch gegenüber dem Insolvenzverwalter aktiv werden zu können. Sollten die vertraglich zugesagten Mieterträge nicht auf Ihrem Bankkonto eingehen, sollten Sie spätestens aktiv werden.

Mieteinahmen und Rückkaufzahlungen kontrollieren

P&R hatte teilweise Verzögerungen bei Auszahlungen von Mieten und Rückkaufzahlungen angekündigt. Zahlungen für das IV. Quartal 2017 sollten im März 2018 nachgeholt werden. Kontrollieren Sie Ihre Konten nach dem Erhalt dieser zugesagten Zahlungen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn diese nicht eingehen.

Bei Fragen rund um Ihre Kapitalanlage – wir beraten Sie gerne.

 

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