Eine Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" über Kapitalanlagen in geschlossene Fonds, auf die in ihrer heutigen…
PROKON: „Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“.
Genussrechte sind problembehaftete und keineswegs risikolose Kapitalanlagen. Je nach vertraglicher Ausgestaltung handelt es sich um stimmrechtsloses Darlehen bzw. Wagniskapital oder um eine Beteiligung am Unternehmen, vergleichbar einer Aktie.
Die PROKON Regenerative Energien war bereits vor der Insolvenzantragstellung in die kritischen Schlagzeilen geraten, weil Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht worden waren und damit für die Kapitalgeber gar nicht nachvollziehbar war, wie das Unternehmen stand. Nun hat die Stiftung Warentest veröffentlicht, dass die Wirtschaftsprüferin das Testat für den Jahresabschluss 2012 verweigerte. Ein Vorgang, der eher selten vorkommt. Die Begründung dafür ist an Deutlichkeit nicht zu übertreffen: „Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“, zitiert test.de die Wirtschaftsprüferin.
Hintergrund ist die Überschussbeteiligung der Genussrechtsinhaber. Bekanntlich zahlte PROKON eine Rendite von 6 % pro Jahr als „Grundverzinsung“ und obendrauf noch eine (angebliche) „Überschussbeteiliigung“. Überschüsse wurden aber augenscheinlich nicht erwirtschaftet, so dass bilanziell nur die stillen Reserven der Gesellschaft dazu dienen konnten, die Bewertungslücke zu schließen. Dieser Rechnung versagte die Wirtschaftsprüferin ihre Zustimmung.
In der Folge bedeutet dies, dass die Genussrechte nur nach dem Buchwert bewertet werden können und die Anleger deshalb einen entsprechenden Verlust erleiden. Entgegen der Anpreisung von PROKON, dass das Genussrechtskapital zu 100% abgesichert sei, ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2012 das Bild eines erheblichen Fehlbetrages. Stiftung Warentest hat nachgerechnet: „Von den 128,8 Millionen Euro Jahresfehlbetrag mussten die Genussrechtsanleger 106,9 Millionen Euro tragen. Der Nennwert der Genussrechte betrug eine gute Milliarde Euro. Das Genussrechtskapital schmolz somit um ein Zehntel ab. In der Bilanz ist der Buchwert daher nur noch mit 925,1 Millionen Euro verzeichnet.“
Die angeblich hohe Rendite bei PROKON war auch auf unserer Seite bereits Gegenstand von kritischen Fragen aus Fachkreisen.
Diesen Verlust werden die Anleger tragen müssen. Der vorläufige Insolvenzverwalter geht jedoch davon aus, dass ein Totalverlust nicht droht, sondern Anlagen in Deutschland, Polen und Finnland weiter betrieben bzw. Projekte fortgeführt werden können. Im Mai ist mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens zu rechnen. Auch ab diesem Zeitpunkt werden die Anleger dann Post vom Insolvenzverwalter bekommen und ihre Forderungen anmelden können. Das betrifft zunächst diejenigen Anleger, die ihre Genussrechtsbeteiligungen gekündigt hatten, von PROKON jedoch kein Geld mehr bekamen.
Der Gründer der jetzt insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH hat derweil eine neue Gesellschaft gegründet in der Rechtsform einer Genossenschaft. Die Stiftung Warentest rät vor einer Beteiligung an dieser neuen Firma ab. Dieser Warnung kann man sich nur anschließen. Sie kennen die Geschichte vom „alten Wein in neuen Schläuchen?“.