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#RichtigMosern – Der erste Rückschlag: Wenn das Berufungsgericht kippt

Serie #RichtigMosern · Der erste Rückschlag

Nach den erstinstanzlichen Siegen gibt das Oberlandesgericht der Rechtsschutzversicherung in einem der Verfahren teilweise recht – der Anwalt wird zu rund 11.300 Euro verurteilt, die Revision aber nicht zugelassen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2022 – Aktenzeichen 17 U 22/21)

In der ersten Instanz hatte der von uns vertretene Rechtsanwalt die Regressklagen der Rechtsschutzversicherung abwehren können – das Landgericht wies sie ab. Doch die Versicherung ließ nicht locker und ging in Berufung. Und in einem der Verfahren drehte sich das Blatt.

Die Wende in der Berufung

Das Oberlandesgericht folgte in diesem Verfahren im Kern der Argumentation der Rechtsschutzversicherung. Es hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts im Kostenpunkt auf und verurteilte den beklagten Anwalt, an die Versicherung rund 11.300 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wies es die Klage ab. Aus Sicht der Verteidigung war das ein Rückschlag – der erste in dieser langen Auseinandersetzung.

Warum es hier sein Ende fand

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Und der zugesprochene Betrag blieb unter der Wertgrenze, ab der sich eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof überhaupt eröffnet (20.000 Euro). Der Weg nach Karlsruhe zum obersten Gericht war in diesem einen Verfahren damit versperrt. Das Urteil wurde rechtskräftig; es weiterzuverfolgen, war rechtlich nicht möglich und wirtschaftlich sinnlos.

Ein Rückschlag – aber kein Urteil über die große Frage

So bedauerlich der Einzelfall ist: Er betraf einen vergleichsweise kleinen Streitwert und blieb eine Momentaufnahme. Die eigentliche Grundsatzfrage – ob der Anwalt überhaupt für eine „aussichtslose“ Prozessführung haftet, wenn die maßgebliche Rechtsfrage nie höchstrichterlich geklärt war – war damit gerade nicht entschieden. Sie stellte sich in den größeren Parallelverfahren erneut. Dort ging es um ein Vielfaches – und dort war der Weg zum Bundesgerichtshof offen.

Kurz gesagt

Ein verlorener Zwischenkampf, kein verlorener Krieg. Das Oberlandesgericht sprach der Versicherung in einer kleineren Sache rund 11.300 Euro zu, ohne die Grundsatzfrage zu klären. Die Entscheidung darüber musste an anderer Stelle fallen – und sie sollte fallen. Fortsetzung folgt.


Fundstellen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2022 – 17 U 22/21; Vorinstanz LG Karlsruhe – 5 O 256/19 (Urteil vom 17.12.2020, klageabweisend). Revision nicht zugelassen. Namen und Beteiligte anonymisiert.

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