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#RichtigMosern – Der dritte Sieg: Der große Fall – neun Anleger, ein Urteil

Serie #RichtigMosern · Der dritte Sieg

Im umfangreichsten Verfahren – neun Versicherungsnehmer, ein Streitwert von knapp 84.000 Euro – weist das Landgericht die Regressklage der Rechtsschutzversicherung erneut ab (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2021 – Aktenzeichen 8 O 46/20)

Nach zwei gewonnenen Einzelverfahren kam das eigentliche Schwergewicht: eine Klage, in der die Rechtsschutzversicherung die Ansprüche gleich neun ihrer Versicherungsnehmer bündelte. Der Streitwert: knapp 84.000 Euro. Hier ging es nicht mehr um eine Randnotiz, sondern um den Kern der ganzen Auseinandersetzung.

Ein Verfahren, das später Geschichte schreiben wird

Die Konstruktion war dieselbe wie in den anderen Fällen – Beteiligung über die Treuhänderin, gescheiterte Verfahren gegen deren Berufshaftpflichtversicherer, anschließender Regress. Nur der Maßstab war größer. Und gerade dieses Verfahren sollte am Ende den Weg bis vor den Bundesgerichtshof finden. Doch der Reihe nach: In der ersten Instanz gewann die Verteidigung auch hier.

Die Entscheidung

Das Landgericht wies die Klage ab und legte der Rechtsschutzversicherung die Kosten auf. Trotz des großen Umfangs blieb es bei der schon zweimal bestätigten Linie: Aus dem Verlust der früheren Prozesse folgt kein Beratungsfehler des Anwalts. Wer eine rechtlich ungeklärte, aber vertretbare Position verficht, haftet nicht dafür, dass sie sich am Ende nicht durchsetzt.

Drei zu null – und doch nicht am Ziel

Damit stand es aus Sicht der Verteidigung drei zu null. Ein beeindruckender Zwischenstand – und doch nur die halbe Wahrheit. Denn die Rechtsschutzversicherung ging in Berufung, und in der nächsten Instanz sollte sich das Bild dramatisch verändern. Der höchste Sieg und der tiefste Fall lagen in dieser Geschichte näher beieinander, als es der erste Anschein vermuten ließ.

Kurz gesagt

Das große Verfahren, das gleiche Ergebnis: Auch mit neun gebündelten Ansprüchen und knapp 84.000 Euro Streitwert scheiterte der Regress in der ersten Instanz. Gerade dieser Fall wird die Reise bis nach Karlsruhe antreten – und dort, nach einem schmerzhaften Umweg, entschieden werden. Fortsetzung folgt.


Fundstellen: LG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2021 – 8 O 46/20 (Klage abgewiesen; Streitwert 83.950,45 €). Namen und Beteiligte anonymisiert.

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