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#RichtigMosern – Der zweite Sieg: 2:0 – die zweite Klage fällt
Serie #RichtigMosern · Der zweite Sieg
Eine weitere Kammer des Landgerichts weist die Regressklage der Rechtsschutzversicherung ab – nach dem ersten Erfolg steht es damit zwei zu null für die Verteidigung (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. Dezember 2020 – Aktenzeichen 5 O 256/19)
Kaum war der erste Regressprozess abgewehrt, stand die nächste Klage an – eine andere Kammer desselben Landgerichts, ein anderer Versicherungsnehmer, aber dasselbe Muster: Die Rechtsschutzversicherung wollte die Kosten der verlorenen Ausgangsverfahren vom Anwalt zurückholen. Und wieder lautete die Antwort des Gerichts: nein.
Dasselbe Muster, dasselbe Ergebnis
Auch hier ging es um die bekannte Konstellation – Beteiligung über die Treuhänderin am Prozesskostenfonds, gescheiterte Verfahren gegen deren Berufshaftpflichtversicherer, anschließender Regress der Rechtsschutzversicherung. Das Landgericht wies die Klage ab und legte der Versicherung die Kosten auf. Der Vorwurf einer schuldhaft „aussichtslosen“ Prozessführung trug auch im zweiten Anlauf nicht.
Zwei zu null
Damit war es amtlich: In zwei Verfahren war die Rechtsschutzversicherung mit ihrem Regress gescheitert – der Anlass für den Beitrag „2:0 für #RichtigMosern“ zu Beginn des Jahres 2021. Ein guter Zwischenstand. Aber wer die erste Instanz gewinnt, hat noch nicht das letzte Wort – die Versicherung hatte die Berufung längst im Blick.
Kurz gesagt
Zwei Klagen, zwei Abweisungen: Das Landgericht blieb sich treu und ließ den Regress zweimal ins Leere laufen. Ein 2:0 zur Halbzeit – doch das Spiel war noch lange nicht vorbei. Fortsetzung folgt.
Fundstellen: LG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2020 – 5 O 256/19 (Klage abgewiesen). Vgl. den früheren Beitrag „2:0 für #RichtigMosern“ (Januar 2021). Namen und Beteiligte anonymisiert.
