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#RichtigMosern – Der Tiefpunkt: 84.000 Euro und scheinbar kein Ausweg

Serie #RichtigMosern · Der Tiefpunkt

Auch im großen Verfahren – neun Versicherungsnehmer – gibt das Oberlandesgericht der Rechtsschutzversicherung recht und verurteilt den Anwalt zu rund 83.948 Euro; die Revision wird nicht zugelassen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2023 – Aktenzeichen 17 U 422/21)

Es gibt Momente in einem Mandat, in denen alles verloren scheint. Dieser war so einer. Nach dem kleinen Rückschlag folgte nun der große Schlag – im Verfahren, in dem es wirklich um etwas ging.

Der große Schlag

Hier hatte das Landgericht die Regressklage der Rechtsschutzversicherung noch abgewiesen – ein klarer Sieg der Verteidigung. Doch das Oberlandesgericht drehte die Entscheidung: Es hob das klageabweisende Urteil im Kostenpunkt auf und verurteilte den beklagten Anwalt, an die Versicherung rund 83.948 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Der Vorwurf, den das Gericht durchgreifen ließ: Der Anwalt habe die – rechtsschutzversicherten – Mandanten in eine aussichtslose Prozessführung geführt. Es sah den Anscheinsbeweis als erfüllt an, dass die Mandanten bei „richtiger“ Beratung von der Klage abgesehen hätten.

Kein Weg nach Karlsruhe? Doch.

Wie schon zuvor ließ das Oberlandesgericht die Revision nicht zu. Doch diesmal gab es einen entscheidenden Unterschied: Der Streitwert lag mit fast 84.000 Euro weit über der Wertgrenze von 20.000 Euro. Anders als im kleinen Verfahren stand damit der Weg zum Bundesgerichtshof offen – über die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Tür war nur angelehnt, aber sie war nicht verschlossen.

Der Funke im Dunkeln

Und genau hier kehrt der Gedanke aus dem Prolog zurück: Der ganze Regress stand und fiel mit der Behauptung, die frühere Rechtsverfolgung sei „von vornherein aussichtslos“ gewesen. Aber die maßgebliche Rechtsfrage war nie höchstrichterlich geklärt worden. Ob ein Berufungsgericht auf dieser Grundlage überhaupt eine objektive Aussichtslosigkeit annehmen darf, war eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung – wie geschaffen für den Bundesgerichtshof. Aus dem Tiefpunkt wurde so die Startlinie.

Kurz gesagt

84.000 Euro, verlorene Berufung, keine zugelassene Revision – die Lage sah düster aus. Doch der hohe Streitwert öffnete den Weg in die Karlsruher Herrenstraße, den Sitz des Bundesgerichtshofs, und die entscheidende Rechtsfrage war reif für eine höchstrichterliche Antwort. Manchmal beginnt der Weg nach oben genau dort, wo es am tiefsten aussieht. Fortsetzung folgt.


Fundstellen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2023 – 17 U 422/21; Vorinstanz LG Karlsruhe – 8 O 46/20 (Urteil vom 08.10.2021, klageabweisend). Revision nicht zugelassen. Namen und Beteiligte anonymisiert.

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