Rechtsanwalt Michael R. Moser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht "der ersten Stunde". Er gehört…
SAMIV AG: Anklage gegen Michael Seidl von Staatsanwaltschaft St. Gallen erhoben
Die Anleger und Geschädigten in die SAMIV AG, Soga Trust AG oder Hermes Capital haben auf diese Nachricht schon einige Zeit gewartet. Der Hauptbeschuldigte Michael Seidl hatte auch zusammen mit seinem Bruder in Deutschland über die seinerzeit in Wolfratshausen ansässige „MS Value AG“ Gelder für die SAMIV AG in der Schweiz eingeworben. Vom Stand der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft München ist bislang nur wenig bekannt geworden. Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft in St. Gallen nun Anklage erhoben.
Mit Schreiben vom 14.04.2014 teilt die Staatsanwaltschaft St. Gallen den Vertretern der Privatkläger im Strafverfahren gegen Michael Seidl (Aktenzeichen ST.2011.18697) mit, dass mit diesem Tag Anklage zum Kreisgericht Rorschach erhoben worden ist. Die Anklageschrift stellt auf 38 Seiten die Verfehlungen des Michael Seidl dar, dem gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Gläubigerschädigung, Misswirtschaft und Widerhandlungen gegen Art. 46 Abs. 1 Schweizerisches BankG vorgeworfen werden.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen stellt dar, dass Michael Seidl den Anlegern mit seiner SAMIV AG verschiedene „vermeintliche Vermögensanlagen (Anlagen mit fester Laufzeit AFL, Green Energy Portfolio [GEP], Portfolio I und Portfolio II)“ anbot. „In Wahrheit funktionierten die verschiedenen ‚Anlagemodelle‘ jedoch nicht über profitable Anlagegeschäfte, sondern nach dem Schneeballprinzip“, stellt die Staatsanwaltschaft St. Gallen fest.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen geht von 1950 geschädigten Anlegern bei 2907 Fällen und einem Deliktsbetrag von mehr als 50,7 Millionen Euro aus. Über eine Bewilligung zur Entgegennahme von Publikumsanlagen verfügte die SAMIV AG zudem nicht.
Obschon Michael Seidl in Liechtenstein vom dortigen Obergericht letztlich zu 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde beantragt die Staatsanwaltschaft St. Gallen „im Zusatz zum Urteil des Fürstlichen Obergerichtes vom 14.Mai 2013 (…)“ weitere 3 Jahre Haft für den SAMIV-Gründer sowie eine Zuerkennung von weiteren 8,5 Millionen Schweizer Franken als Schadensersatz. In Liechtenstein wurden 29,5 Millionen Franken als Ansprüche der Geschädigten zuerkannt.
Nach Angaben des Strafverteidigers von Michael Seidl in Liechtenstein gehe dieser davon aus, „dass kein Geld mehr vorhanden“ ist. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen Vermögenswerte beschlagnahmt, darunter Barvermögen von etwa 160.000 Euro und eine Immobilie in Spanien. Im Verhältnis zur Schadenssumme wird die Verwertung dieser Güter zu wenig erbringen, als dass die Anleger mit einer Schadensminderung rechnen könnten.
Wir empfehlen, wie bereits berichtet, die Ansprüche gegen die Anlageberater zu prüfen. Die Landgerichte in Gießen, Ravensburg, Schwerin und Erfurt sind unserer Argumentation zur Haftung des Anlageberaters bei Einzahlungen in die SAMIV AG bereits gefolgt.