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SAMIV AG i.L. – Landgericht Gießen: Anlageberater haftet

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Investoren für ein angeblich sicheres Investment bei der SAMIV AG in der Schweiz geworben.

Die Anlageberater verwiesen in den meisten Fällen auf eine angeblich seit vielen Jahren bestehende, erfolgreiche Geschäftsverbindung und eine Vielzahl zufriedener Kunden bei überdurchschnittlich hohen Renditen von bis zu 12 % pro Jahr in eine angeblich „sichere Kapitalanlage“.

Nach Mitteilung des zuständigen Betreibungsamtes in der Schweiz konnte keine ausreichende Masse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAMIV AG gefunden werden. Der insgesamt angerichtete Schaden durch die Handlungen der Verantwortlichen bei der SAMIV AG belaufen sich auf mindestens 66 Millionen Fr.

Zwischenzeitlich haben alle Anleger vom Konkursamt so genannte Verlustscheine erhalten. Diese Verlustscheine sind Urkunden zum Beleg des Ausfalls der Forderung im Konkursverfahren in der Schweiz.

Nun sind die Ansprüche der Geschädigten vorrangig gegen die damaligen Anlageberater geltend zu machen. In den von uns bislang bearbeiteten Fällen sind die Anlageberatungen stets mit einem nahezu identischen Fehler von statten gegangen.

Ein von uns durchgeführtes Musterverfahren vor dem Landgericht in Kempten gegen einen Anlageberater konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Anlageberater hat den Schaden, der unseren Mandanten aufgrund der Investition bei SAMIV entstanden ist vollständig ausgeglichen.

Auch das Landgericht Gießen  hat in dem Urteil vom 26.10.2012 – Aktenzeichen 4 O 266/12 – einen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz zu Gunsten des geschädigten Anlegers verurteilt. Dabei hat das Landgericht die von uns in anderen Verfahren herangezogene Argumentation ebenfalls verwendet, so dass wir für die Anleger zuversichtlich sind, vor Gericht einen Erfolg zu erzielen.

Gegen Michael Seidl, den Initiator der SAMIV AG, steht die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen unmittelbar bevor. Der zuständige Staatsanwalt teilt in einem Rundschreiben vom Februar 2013 mit, dass sich alle Geschädigten durch Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft am Strafverfahren beteiligen können und die Verwertung sichergestellter Vermögenswerte verlangen können. Die Frist für eine derartige Erklärung läuft bis 31.März 2013. Wir vertreten bereits einige Mandanten auch im Strafverfahren gegen Michael Seidl in der Schweiz.

Die Beteiligung am Strafverfahren ist für die Mandanten von besonderem Interesse, die eine Bestrafung des Herrn Seidl selbst aktiv suchen und ein Urteil auch auf Schadensersatz unmittelbar gegen ihn erwirken wollen. Diese Maßnahme dürfte allerdings nicht kostendeckend durchzuführen sein.

RA Michael R. Moser verfolgte den Strafprozess gegen M.Seidl in Liechtenstein
RA Michael R. Moser verfolgte den Strafprozess gegen M.Seidl in Liechtenstein

 

Michael Seidl wurde im Oktober 2012 vom Kriminalgericht in Vaduz wegen anderer Kapitalanlage-Betrügereien zu neun Jahren Haft verurteilt. Neben angeblichen Investitionsvorhaben in Solarparks und „grüne Energie“-Projekte hatte Seidl auch einen Prospekt für ein „Hermes Capital Protection“ Produkt aufgelegt. Die Anleger auch dieser „Investitionen“ sind einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen.

Wir empfehlen auch in diesen Fällen die Haftung des Anlageberaters prüfen zu lassen.

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