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SHB-Erlenhofpark: Gesellschafterversammlung 30.4.2014

Die Fondsgeschäftsführung der „in rauher See“ befindlichen Fondsgesellschaft „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching“  hat für den 30.4.2014 zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung ab 10 Uhr in das RAMADA Hotel München Messe eingeladen.

Die Tagesordnung ist dicht gefüllt mit zum Teil wichtigen Beschlüssen. 18 Tagesordnungspunkte und voraussichtlich 15 Abstimmungen stehen auf dem Programm. Jeder der Beschlussvorlagen wohnt das Potential für lange und hitzig geführte Debatten inne. Nach dem Willen der Fondsgeschäftsführung soll nicht nur der Fonds umbenannt werden – dazu stehen drei Vorschläge zur Auswahl:

– Sonnenhöfe Unterhaching

– TalosHöfe Unterhaching

– QM Quartier München-Unterhaching

 

sondern es sollen auch so weitreichende Beschlüsse gefasst werden. Auf der Tagesordnung stehen u.a. der Verzicht auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Feststellung des Jahresabschlusses, der ungeprüft abgesegnet werden soll, die Genehmigung von Entnahmen durch die Geschäftsführung aber auch die Entlastung des Beirats und des seinerzeit geschäftsführenden Kommanditisten Markus Schottenhammel.

Der Fonds soll einen Sanierungsbeitrag an die Objektgesellschaft leisten und auf Zinsen für ein ausgereichtes Darlehen in Höhe von maximal 20 Millionen Euro verzichten.

Interessant ist auch ein Beschlussvorschlag über eine Auslagenerstattung an die Treuhandgesellschaft. In der „Erläuterung zu Top 17“ ist dazu zu lesen, dass gegenwärtig 5 Klagen gegen die Prudent Treuhand Vermögensverwaltungs GmbH mit einem Streitwert von rund 104.000 Euro anhängig sind. Die Prudent sei aber nicht in der Lage, die finanziellen Mittel zur Abwehr der Klagen aufzubringen. Deshalb soll eine Erstattung notwendiger Auslagen sogar in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. Par. 6 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages soll in einem dritten Absatz die Geschäftsführung nach Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung zu einer solchen Vereinbarung mit der Prudent ermächtigen.

Obwohl aus unserer Sicht das Gesamtkostenrisiko für derartige Klagen über zwei oder drei Instanzen fast auf den Cent genau im Voraus berechnet werden kann, z.B. mit einem Prozesskostenrechner, wie dem der Allianz, stellt sich die Fondsgeschäftsführung auf den Standpunkt: „Eine genaue betragsmäßige Bezifferung des Auslagenerstattungsanspruchs ist naturgemäß nicht möglich und auch derzeit nicht abschätzbar“

Schließlich sollen die regulären Gesellschafterversammlungen nur noch alle zwei Jahre stattfinden. Damit will die Fondsgeschäftsführung die Kosten reduzieren, die sie mit 20 – 25.000 Euro pro Versammlung angibt.

Das Interesse an dieser Gesellschafterversammlung können die Anleger auch daran ablesen, dass ihnen von mindestens zwei Anwaltskanzleien und einer „Schutzgemeinschaft“ im Vorfeld schon wieder Werbepost ins Haus geflattert ist. Die berufsrechtliche Zulässigkeit derartiger Werbeschreiben ist in Fachkreisen umstritten.

Wir werden an dieser Gesellschafterversammlung für unsere Mandanten teilnehmen und hier erneut berichten.

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