Ein Prospekt, der sich widerspricht – der BGH, das Musterverfahren und die fehlenden Genehmigungen
Ein Fondsprospekt behauptet an einer Stelle, alle Genehmigungen lägen vor, und räumt an anderer Stelle das Gegenteil ein. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Ein solcher Widerspruch ist ein Prospektfehler – und er ist für Vermittler wie Banken bei aufmerksamer Lektüre erkennbar…
