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Tausende Klagen gegen SANTANDER Bank

Bearbeitungsgebühren aus Verbraucherkreditverträgen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückzuzahlen (wir berichteten). In Fällen, in denen die betroffene Bank keine wirksame Erklärung über die Anerkennung des Anspruchs des Verbrauchers abgegeben hat oder der Verjährungsverzicht nicht wirksam erklärt worden war, musste aus anwaltlicher Vorsicht Mahnbescheid oder Klage gegen die Bank erhoben werden.

In einer Vielzahl von Fällen legte die SANTANDER Consumer Bank AG gegen Mahnbescheide auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren Widerspruch ein mit der Folge, dass die Ansprüche zwischenzeitlich in einer der Klage entsprechenden Form begründet werden mussten. Dass hinter diesem Vorgehen durch die Bank eine Taktik wider die Interessen der Kunden und Verbraucher steckt, ist anzunehmen. Mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid müssen die betroffenen Kunden weitere Gerichtskosten einzahlen, damit das Verfahren fortgesetzt wird. Mancher wird sich, so das zu unterstellende Kalkül der Bank, davon abschrecken lassen und die berechtigten Ansprüche verjähren.

Das zuständige Amtsgericht Mönchengladbach hat nun in einem Schreiben vom 06.03.2015 mitgeteilt, das „mehrere Tausend Klagen seit Dezember 2014 bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sind“. Dass ein Amtsgericht eine solche Klagewelle auch  personell vor Herausforderungen stellt, ist unbestreitbar. Das Amtsgericht bittet zunächst von „Sachstandsanfragen in den nächsten Monaten abzusehen“.

 

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