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Zinsen nur aufs echte Geld – der EuGH und die mitfinanzierten Nebenkosten

Eine Bank darf keine Sollzinsen auf Beträge verlangen, die dem Verbraucher gar nicht ausgezahlt werden, sondern nur kreditbezogene Nebenkosten decken. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 23. April 2026 – Rechtssache C-744/24)

Bei Ratenkrediten steht im Vertrag oft eine höhere „Kreditsumme“, als der Kunde tatsächlich auf sein Konto bekommt. Der Grund: Versicherungsprämien – etwa für eine Restkreditversicherung – und diverse Gebühren werden gleich mitfinanziert und in die Kreditsumme eingerechnet. Auf diese aufgeblähte Summe berechnete die Bank dann die Zinsen. Genau das hat der EuGH nun gestoppt.

Die Entscheidung

Der Sollzinssatz darf sich nur auf den tatsächlich ausgezahlten Kreditbetrag beziehen. Kosten für Versicherungen und andere kreditverbundene Gebühren gehören nicht zum Gesamtkreditbetrag und dürfen daher nicht verzinst werden. Der Gerichtshof stützt sich auf die europäische Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG), die genau vorgibt, was als Kreditbetrag zählt – und die auf Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote zielt.

Warum das wichtig ist

Wer Zinsen auch auf die mitfinanzierten Nebenkosten zahlt, entrichtet einen verdeckten Aufschlag: Der beworbene Zinssatz sieht harmlos aus, doch die Bemessungsgrundlage ist künstlich vergrößert. Das verzerrt den Vergleich zwischen Angeboten – und macht Kredite teurer, als sie erscheinen. Indem der EuGH die Zinsbasis auf das wirklich ausgezahlte Geld begrenzt, wird der effektive Jahreszins wieder das, was er sein soll: eine ehrliche Vergleichszahl.

Was das für die Praxis heißt

Kreditnehmer mit Ratenkrediten, in die eine Restkreditversicherung oder Bearbeitungsgebühren „eingepackt“ wurden, sollten prüfen, worauf die Bank Zinsen berechnet hat. Deutsche Gerichte sind an die Auslegung der Richtlinie durch den EuGH gebunden; zu viel berechnete Zinsen können zurückzufordern sein. Für die Kreditwirtschaft ist die Botschaft eindeutig: Zinsen gibt es nur auf das Geld, das der Kunde auch bekommt – nicht auf die Kosten, die man ihm gleich mitverkauft hat.

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