Gut drei Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse hat der Schweizer Bundesrat die Reform…
Auch Große müssen fallen dürfen – die Experten und die Lehren aus Credit Suisse
Eine unabhängige Expertengruppe im Auftrag des Schweizer Finanzdepartements hat nach dem Untergang der Credit Suisse den Reformbedarf im Bankenrecht analysiert: Die Aufsicht müsse gestärkt werden – und selbst systemrelevante Großbanken müssten im Ernstfall in Konkurs gehen können (Bericht vom 1. September 2023).
Nach der Notrettung der Credit Suisse im März 2023 setzte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine unabhängige Expertengruppe „Bankenstabilität“ ein, den Vorsitz führte der Ökonom Yvan Lengwiler. Ihr Bericht „Reformbedarf nach dem Untergang der Credit Suisse“ liefert die nüchterne Diagnose, auf der die spätere Reform aufbaut.
Befund 1: Die Aufsicht muss früher zugreifen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) müsse gestärkt werden und früher eingreifen können. Die vorhandenen Instrumente reichten nicht aus, um eine schleichende Vertrauenskrise rechtzeitig zu stoppen – bis am Ende nur noch die Notrettung blieb.
Befund 2: Auch eine Großbank muss abgewickelt werden können
Das eigentliche Versprechen der „Too big to fail“-Regeln – dass sich selbst eine Großbank geordnet abwickeln lässt, ohne dass der Staat einspringt – war im Fall Credit Suisse nicht glaubwürdig. Die Experten fordern deshalb, dass systemrelevante Banken tatsächlich in eine geordnete Abwicklung oder in den Konkurs geschickt werden können, statt am Ende doch gerettet zu werden. Nur eine glaubwürdige Abwicklungsdrohung diszipliniert eine Bank wirklich.
Weitere Baustellen
Der Bericht adressiert zudem die Eigenkapitalausstattung, die Liquiditätssicherung – Stichwort „Public Liquidity Backstop“, eine staatlich abgesicherte Liquiditätshilfe für den Krisenfall – und die persönliche Verantwortlichkeit des Managements.
Einordnung
Für Anleger und Steuerzahler ist die Botschaft zentral: „Too big to fail“ darf kein Freibrief sein. Viele dieser Empfehlungen sind später in die Kapital- und Aufsichtsreform eingeflossen, über die wir an anderer Stelle berichtet haben. Wer in Bankaktien oder -anleihen investiert, sollte sich merken, dass „systemrelevant“ nicht „unantastbar“ bedeutet – die AT1-Gläubiger der Credit Suisse haben das auf die harte Tour gelernt. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!
