In einem vielbeachteten Interview zeichnet der Ökonom Dr. Markus Krall den Weg vom Ende der…
Die Aufsicht, die es nicht gibt – wie Betrüger sich eine Behörde erfinden
„Beaufsichtigt durch die Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ – das klingt seriös, ist aber frei erfunden. Die deutsche Finanzaufsicht warnt vor einem Anbieter, der sich mit einer Behörde schmückt, die es gar nicht gibt (BaFin-Verbrauchermitteilung vom 6. August 2025).
Der Fall
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – die deutsche Aufsichtsbehörde über Banken, Versicherer und Wertpapierhäuser – warnte am 6. August 2025 vor dem Betreiber der Website iron-bulls.pro. Dort würden „ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen“ angeboten. Das eigentlich Perfide steckt im Kleingedruckten: Die Betreiber behaupten, sie stünden unter Aufsicht der „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“. Die BaFin stellt trocken klar: „Diese Behörde gibt es nicht.“
Warum das ein wirksamer Trick ist
Ein offizieller Behördenname beruhigt. Wer eine „europäische Finanzaufsicht“ nennen hört, denkt an Kontrolle, an Regeln, an einen Ansprechpartner im Ernstfall. Genau dieses Vertrauen wird gekapert. Der Name ist geschickt gewählt, weil er einer echten Struktur ähnelt – aber eine einzelne Behörde dieses Namens existiert nicht.
Wer in Europa wirklich beaufsichtigt
Die Finanzaufsicht in Europa ist auf mehrere Schultern verteilt. National wacht in Deutschland die BaFin; über die großen Banken führt die Europäische Zentralbank (EZB) die direkte Aufsicht. Hinzu kommen drei europäische Aufsichtsbehörden, die Regeln setzen und die nationale Aufsicht koordinieren: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA). Eine allzuständige „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ ist in dieser Liste nicht dabei – wer sich auf sie beruft, beruft sich auf nichts.
Was schützt
Die beste Waffe gegen den erfundenen Aufseher ist der Blick in die echte Datenbank: Jede in Deutschland zugelassene Bank oder Wertpapierfirma lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschlagen. Prüfen Sie den Anbieter dort, bevor Sie Geld überweisen. Misstrauen Sie klangvollen Behördennamen, die sich nicht nachprüfen lassen, und fehlendem oder unvollständigem Impressum. Und überweisen Sie niemals auf wechselnde Konten oder in eine App-Wallet, die Ihnen ein „Berater“ nennt. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!
