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Treukommerz – Verjährung falls Sie noch nichts getan haben

Die Resonanz auf unsere Hinweise zum Vergleichsangebot / Handlungsvorschlag des Insolvenzverwalters der Treukommerz  ist trotz der Weihnachtsfeiertage groß.

Klarstellend möchten wir darauf hinweisen, dass für diejenigen Anleger, die bisher noch nichts getan haben, zum Jahresende 2013 das Risiko besteht, dass ihre Schadensersatzansprüche verjähren. Wenn Sie also in der Vergangenheit Ihre Ansprüche weder klageweise gegen die Juragent AG oder die Treukommerz geltend gemacht hatten noch Ihre Ansprüche in den beiden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juragent AG einerseits (Amtsgericht Charlottenburg – 36j IN 4095/11, Eröffnungsbeschluss vom 02.11.2011; Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Berlin) bzw. über das Vermögen der Treukommerz andererseits (Amtsgericht Hannover  – 904 IN 1024/11 – 2 -, Eröffnungsbeschluss vom 16.01.2012, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr.Rainer Eckert, Hannover) angemeldet haben, droht unter Umständen zum 31.12.2013 die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Bei der Prüfung der Verjährung sind regelmäßig zwei Fristen parallel zu prüfen: die zehnjährige, kenntnisunabhängige, taggenaue Verjährungsfrist (hier: Beginn am Tag der Zeichnung Ihrer Beteiligung an einem der Juragent Prozesskostenfonds KGen) und die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährungsfrist zum Jahresende.

Zur Wahrung der Ansprüche innerhalb  einer eventuell noch bestehenden Restverjährung müssten die Anleger, die noch gar keine Maßnahmen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche ergriffen haben,  umsichtiger Weise Ihre Ansprüche  in den beiden Insolvenzverfahren (durch getrennte Anmeldungen an die jeweiligen Insolvenzverwalter) noch vor Jahresende 2013 geltend machen.

Das Berlin Family Office – Anlegerschutzverein e.V. hat sich an uns gewandt und Wert auf die Feststellung gelegt:

„(…) fordere Sie auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir es als originäre Aufgabe eines Anlegerschutzvereins betrachten, Anleger auf mögliche Ausschlussfristen hinzuweisen. Selbstverständlich können auch Sie die Verjährung von Ansprüchen zum 31. Dezember 2013 gegen die TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhand-Gesellschaft mbH sowie der/den entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung/en nicht mit letzter Sicherheit ausschließen. Das gilt insbesondere für «Juragent/Treukommerz-Geschädigte», die bisher nicht rechtsanwaltlich vertreten sind.(…)“

Der Jusitiziar des Berlin Family Office – Anlegerschutzverein e.V. stellt in einer Email an uns vom 25.12.2013 in Aussicht, dass „gegen Ende des ersten Quartals 2014 das von uns beauftragte umfassende Rechtsgutachten vorliegen wird, welches sich selbstverständlich mit sämtlichen Verjährungsfragen befassen wird.“

Nach der Lektüre einiger Veröffentlichung dieses Vereins auf der dortigen homepage gehen wir weiter davon aus, dass unsere Einschätzung zur Verjährung der Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung der Treukommerz zutreffend ist, vgl. unser dortiger Beitrag.

 

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