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SHB Erlenhofpark (SonnenHöfe Unterhaching) soll saniert werden

Seit Kurzem liegt das Protokoll der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der „SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG“ vor. Die Versammlung fand unter äußerst geringer Beteiligung der Gesellschafter in München in der Gaststätte Paulaner am Nockherberg (Hochstraße 77) statt.

Auch wenn nur etwas  mehr als 40 Gesellschafter persönlich den Weg nach München gefunden hatten, möglicherweise auch wegen eines Fehlers in der Einladung, dort war nämlich von der Adresse „Hochstraße 11“ die Rede, waren die Beschlüsse letztlich alle mit der Mehrheit der Stimmrechtsvollmachten, die auf die Treuhänderin entfallen, gefasst worden. Mehr als 94 % des Gesellschaftskapitals war von der Treuhandgesellschaft vertreten, so dass die Beschlussfassung letztlich, wie von der Geschäftsführung vorgeschlagen, nie ernstlich infrage stand.

Zu Beginn der Versammlung brachten Rechtsanwalt Moser (Bad Wörishofen) und Karl-Günter Dörfler (Bielefeld) Bedenken vor, weil erneut zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen wurde und für diese bekanntermaßen kürzere Einladungsfristen gelten. Die Geschäftsführung in Person von Herrn Dombrowski entgegnete jedoch, dass es dringlich sei, die anstehenden Themen zu beschließen und deshalb eine außerordentliche Versammlung gewählt wurde.

Die Geschäftsführung des Fonds hatte zusammen mit einer Steuerberatungsgesellschaft ein Sanierungskonzept erarbeitet. Frau Professor Dr. Carmen Griesel aus Bonn stellte die Ergebnisse ihrer Arbeit den anwesenden Gesellschaftern vor. Eher en passant erfuhr man, dass der Mietvertrag mit der NETMA zum 31.12.2015 gekündigt wurde und die Anschlussfinanzierung der Geschäftsführung noch immer nicht gelingen mochte. Die Stundung durch den Forderungsinhaber, den irischen Hedgefonds Talisman 5 Finance PLC (wir berichteten) dauert fort.

Um die Vermietungsaussichten zu verbessern soll mit etwa 500.000 Euro kurzfristig eine Musterimmobilie, ein Anschauungs- bzw. Werbeobjekt vor Ort entstehen. Die Vermietungssituation und die Einzahlung noch ausstehender Kommanditbeteiligungen im Wert von etwa 50 Millionen Euro einerseits und die zeitliche Streckung der Fälligkeit gekündigter „stiller Beteiligungen“ sollen die Liquidität des Fonds positiv beeinflussen.

Zu diesem Zweck  sollen Zuzahlungen die bis Ende 2015 von Anlegern geleistet werden mit einem besonders attraktiven Zinssatz von 10% als ergebnisunabhängiger Vorabgewinnen verzinst werden. Anleger, die bislang aufgrund vorhandener Unsicherheiten die Ratenzahlungen eingestellt hatten,  sollen nun zur Wiederaufnahme der Ratenzahlungen aufgefordert werden, wobei auch die rechtliche Durchsetzung dieser Zahlungsansprüche von der Fondsgeschäftsführung angesprochen wurde. Als Entgegenkommen und für allfällige Liquiditätsengpässe bei den Anlegern soll diesen jedoch gestattet werden, Ratenzahlungen die rückständig sind, unmittelbar nach Ablauf des ursprünglich vorgesehenen Zeitraums der vollständigen Einzahlung zu leisten, damit eine zeitliche Erstreckung der Zahllast auch hier zu Gunsten der Anleger erzielt wird.

Ob alle diese Maßnahmen letztlich zum Erfolg führen hängt wesentlich davon ab, ob die Anleger „mitziehen“.  Ganz offen wurde von einem „Sanierungskonzept“ gesprochen, das bedeutet auch, dass eine Insolvenz des Fonds droht, sollten die Sanierungsbemühungen der Geschäftsführung scheitern.

 

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