Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste Deutsche Zivilgericht, hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung am 27.04.2021 (Az.…
Sparkasse Ulm hat kein Recht zur Kündigung
Sparverträge mit garantierter Verzinsung bis zu 3,5 % sind eine attraktive Geldanlage. Das dachten sich auch Kunden der Sparkasse Ulm, die in ein Produkt mit Namen „Scala“ einzahlen bzw. einzahlten. Diese 3,5 % können in Zeiten extremer Niedrigzinsen, wie derzeit, für die Bank sehr teuer werden. Deswegen machten sich Mitarbeiter der Sparkasse Ulm daran, 22.000 Inhaber dieser Sparverträge „Scala“ dazu zu bewegen in andere Produkte „umzusteigen“. Teilweise war sogar von Druck zu lesen, wenn die Kunden nicht freiwillig aus den „Scala“-Verträgen ausstiegen, drohe die Sparkasse mit Kündigung.
Der Charme der „Scala“-Verträge ist, dass der Sparkassenkunde diese Verträge flexibel besparen kann, je nach dem, wieviel Geld zum sparen zur Verfügung steht – seien es 25 Euro oder 2.500 Euro. Der Zins von bis zu 3,5 % ist garantiert. Bei Zinsen auf dem Interbankensektor, die im Bereich bis zu 1 Monat negativ ausfallen und darüber hinaus auch aktuell nicht einmal 1/10 des vertraglichen Zinssatzes erreichen, ist das ein „Draufzahlgeschäft“ für die Sparkasse und das bei einer Laufzeit der „Scala-Verträge“ bis 2029.
Von den 22.000 Verträgen soll es der Sparkasse Ulm immerhin gelungen sein, 14.000 „freiwillig“ umzustellen. Die Berichte reichen bis zu zweifelhaften Ankündigungen der Bankberater, der Kunde müsse umstellen, wolle er nicht „am Ende“ schlechter dastehen, wenn er den „Scala-Vertrag“ behalte.
Nach einem gestern verkündeten Urteil des Landgerichts Ulm hat die Sparkasse Ulm kein Recht zur Kündigung der teuer gewordenen „Scala-Verträge“. „Verträge sind einzuhalten“, sagt die Vorsitzende der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm, Richterin Julia Böllert, und wertet zu diesem Urteil auch gleich alle Werbebotschaften aus, die die Sparkasse in Bezug auf die „Scala-Verträge“ zu Papier gebracht hatte. Und da steht nichts von vorzeitiger Kündigung durch die Sparkasse.
Spätestens mit Bekanntwerden dieses Urteils sollten die 14.000 Sparkassen-Kunden, die „freiwillig“ auf Alternativprodukte umgestellt wurden prüfen, ob sie diese Umstellung rückgängig machen. Wir beraten Sie gerne!