Bundesgerichtshof: Ansprüche einer kreditgebenden Bank fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren (Beschluss vom 26. Februar 2026…
Eine Woche Luft zum Nachdenken – Karlsruhe bestätigt die Bremse bei der Restschuldversicherung
Seit dem 1. Januar 2025 darf eine Restschuldversicherung erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. 22 Versicherer wollten diese „Abkühlphase“ per Verfassungsbeschwerde kippen – und scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. Dezember 2024 – 1 BvR 1779/24, öffentlich bekannt geworden Ende Januar 2025).
Eine Restschuldversicherung (RSV) soll bei Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit oder Tod die Kreditraten übernehmen. In der Praxis wird sie oft gleich beim Kreditabschluss mitverkauft – teuer, mit hohen Vermittlungsprovisionen, und viele Kunden glauben fälschlich, ohne sie gebe es keinen Kredit. Finanztest und Verbraucherschützer kritisieren die RSV seit Jahren als überteuert und häufig überflüssig.
Die neue Regel
Dagegen wirkt seit dem 1. Januar 2025 eine gesetzliche Bremse: Nach § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf die Restschuldversicherung erst eine Woche nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Diese Abkühlphase nimmt den Druck aus dem Verkaufsgespräch und räumt mit dem Missverständnis auf, die Versicherung sei Voraussetzung für den Kredit.
Die Entscheidung aus Karlsruhe
22 Versicherer sahen sich in ihren Grundrechten verletzt und zogen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ohne Erfolg: Das Gericht verwarf die Verfassungsbeschwerden als unzulässig. Die Versicherer hätten zunächst den Fachgerichtsweg beschreiten müssen – der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, erst die üblichen Gerichte und Aufsichtswege auszuschöpfen. Die Woche Bedenkzeit bleibt damit in Kraft.
Einordnung
Für Kreditnehmer ist das eine gute Nachricht. Wer einen Ratenkredit aufnimmt, hat nun sieben Tage Zeit, in Ruhe zu prüfen, ob er die Versicherung überhaupt braucht, und Angebote zu vergleichen. Drei Faustregeln helfen: Die RSV ist nie Voraussetzung für den Kredit. Sie ist oft teuer und im Leistungsfall mit Ausschlüssen gespickt. Und wer sie mitfinanziert, zahlt auch noch Zinsen auf die Prämie. Nutzen Sie die Woche – sie ist bares Geld wert.
