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Frist 31.März 2013 – Staatsanwaltschaft St. Gallen

In einem Rundschreiben vom Februar 2013 informiert die Staatsanwaltschaft St. Gallen, dass eine Anklageerhebung gegen Michael Seidl, den Hauptverantwortlichen der in Konkurs geratenen SAMIV AG, unmittelbar bevorsteht.

In überschaubarem Umfange konnte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte beschlagnahmen. Neben knapp 100.000 Euro Barvermögen wurde noch eine Immobilie in Spanien arrestiert. Die Geschädigten können nun bis 31.März 2013 durch eine formularmäßige Erklärung die Verwertung des sichergestellten Vermögens beantragen. Der zuständige Staatsanwalt geht nach dem Rundschreiben, das uns vorliegt, von einer Quote von etwa 1 Prozent aus. Der Gesamtschaden betrage etwa 50 Millionen Euro.

Geschädigte, die sich diesem Verfahren anschließen wollen und als Privatbeteiligte sich dem Strafverfahren anschließen wollen, sollten umgehend einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen und auch die Verwertung des sichergestellten Vermögens beantragen. Eine Kostendeckung ist aufgrund der geringen Haftungsmasse nicht zu erwarten.

Die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung gegen Michael Seidl persönlich sind noch ungewiss. Wohin Michael Seidl angeblich etwa 77 Millionen Euro Familienvermögen, von dem im Prozess vor dem Kriminalgericht in Vaduz die Rede war, verschoben hat und ob es dieses Vermögen überhaupt gegeben hat, konnte noch nicht geklärt werden.

 

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