Ganz aktuell grassieren augenscheinlich fingierte bzw. betrügerische Aufforderungsschreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei "Dr. Herzog & Partner"…
Grauer Kapitalmarkt – 25 Millarden Euro Verlust pro Jahr
„Grau ist alle Theorie“, so ein bekanntes Sprichwort. Auf den „grauen Kapitalmarkt“ passt dieses Sprichwort leider nur begrenzt, denn in ihm geht vielen Unternehmen „das Licht aus“, mit anderen Worten, es wird „stockdunkel“, die machen die „Schotten dicht“ oder „saufen ab“, wirtschaftlich gesehen.
Der „graue Kapitalmarkt“ ist eine riesige Geldvernichtungswirtschaft geworden. Das Bundeskriminalamt rechnet mit einem jährlichen Schaden von 25 Milliarden Euro für die dort investierenden Anleger – „aufgrund legaler Risiken oder wegen schlichten Betrugs“, worauf Sarah Wagenknecht, MdB, in einem Gastbeitrag im Handelsblatt hinweist. http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-grauen-kapitalmarkt-vollstaendig-austrocknen/9329984.html
In Erinnerung an die Finanzmarktkrise 2008 mahnt die Autorin die Regulierung des „grauen Kapitalmarktes“ an. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe versprochen, „dass in Zukunft kein Ort, kein Finanzprodukt und kein Akteur auf den Finanzmärkten unreguliert bliebe“. Auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise hatte auch der damalige Landeshauptmann des österreichischen Bundeslandes Kärnten, Jörg Haider im ORF kurz vor seinem Tod vor „ruinösen Produkten“ auf dem Kapitalmarkt gewarnt. http://www.youtube.com/watch?v=w36ygLrnxlI
Der Handlungsimpuls war seinerzeit vorhanden, setzte sich augenscheinlich jedoch nicht durch. So spricht die Autorin in ihrem Gastbeitrag im Handelsblatt auch von der Firma PROKON als „Öko-Mafioso“. Die Produkte des „grauen Kapitalmarktes“ sind für „Privatanleger“ in den allermeisten Fällen schlicht ungeeignet. Privatanleger suchen meist eine „sichere“ Geldanlage. Der Kapitalerhalt steht im Vordergrund. Scheinbare „Sicherheiten“ und versprochene „garantierte Ausschüttungen“ (mit deutlich höherer Zinserwartung als auf dem konservativen Sparbuch) werden im Beratungsgespräch der Anlageberater herausgestellt während Risiken „kleingeredet“ werden.
Das größte Risiko bei den Produkten des „grauen Kapitalmarktes“ besteht in dem unternehmerischen Risiko, das der Anleger eingeht, wenn er einem, ihm ansonsten nicht näher bekannten, Dritten sein Geld überlässt um damit dessen Betrieb bzw. Unternehmen zu finanzieren. Mit Ausnahme von Immobilienfonds, bei denen ein (un-) gewisser Restwert der Wohnungen oder Grundstücke angenommen wird, besteht stets ein „Totalverlustrisiko“.
Überlegen Sie sich vor einer Anlageentscheidung, ob Sie das Produkt und das Unternehmenskonzept wirklich verstehen. Überlegen Sie sich dann, ob Sie das Risiko eingehen können und wollen, dass Ihr Geld auf lange Zeit gebunden ist und Auszahlungen von Gewinnen zwar nach den „Prognoseberechnungen“ im Prospekt regelmäßig fließen, in der Wirklichkeit aber bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma, an der Sie sich beteiligt haben oder der Sie Ihr Geld zur Verfügung stellen, ausbleiben oder gar zurückbezahlt werden müssen.
Die Autorin des Gastbeitrages im Handelsblatt fordert aus den Erfahrungen am Finanzmarkt und dessen Krisen die vollständige Regulierung des Finanzmarktes, auch des „grauen“, bislang unregulierten Kapitalmarktes samt der darin agierenden Anlagevermittler. Ein „Finanz-TÜV“ solle Produkte nur dann zum Handel zulassen, wenn sie genehmigt wurden. Die Anlagevermittler müssten der Finanzaufsicht unterstellt werden statt – wie bisher – der Gewerbeaufsicht.
Die bisherigen Erfahrungen aus der Beratung geschädigter Anleger, die auf dem „grauen Kapitalmarkt“ investiert hatten, bestätigen grundsätzlich den Handlungsbedarf zur Verbesserung des Anlegerschutzes.