Die Juragent-Mandanten sind von ihrem fehlgeschlagenen Investment bereits tief geläutert. Die Schadensersatzklagen gegen die Juragent…
Juragent AG – „Anlegerschutzkanzlei“ blockiert Einigung
Zahlreiche Kläger in den Erkenntnisverfahren vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin hegen die Hoffnung, dass ihre Verfahren nach dem erfolgreichen Revisionsverfahren II ZR 9/12 vor den Bundesgerichtshof (wir berichteten) nun auch in den Instanzen erledigt werden können.
Mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der TREUKOMMERZ haben wir eine Verständigung erzielt und die Forderungsfeststellung für unsere Mandanten realisiert. Damit liegt im Verhältnis zur TREUKOMMERZ ein rechtskräftiger Titel vor.
Der damalige Vorstand der Juragent AG, Mirko Heinen, ist am 26.11.2011 ohne Erben verstorben.
So bleibt nur noch eine Einigung mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Juragent AG, damit die infolge der Insolvenzverfahren unterbrochenen Prozesse zurückgenommen werden können und die Kläger einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten von der Justizkasse erstattet bekommen können.
Dies ist das Ansinnen, das wir auch mit unserem Kollegen Rechtsanwalt Prof. Dr. Schindler in Karlsruhe abgestimmt haben. Seine Kanzlei hat neben der unseren einen großen Teil der Juragent-Verfahren betreut und letztlich haben wir die Entscheidung des BGH II ZR 9/12 gemeinsam erstritten.
Die Einigung mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Juragent AG wird derzeit verhindert durch zahlreiche Feststellungsklagen, die eine Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in München, Berlin, Zürich und Hamburg eingereicht hat, ohne die Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss im Verfahren Juragent AG abzuwarten.
Nun müssen diese Feststellungsklagen, bzw. einige von ihnen als „Musterverfahren“, entschieden werden. Aus einem Schreiben der Kanzlei der Insolvenzverwalterin heißt es dazu: „Leider hat die Kanzlei… diese Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss nicht abgewartet, sondern ohne vorherige Ankündigung bzw. Rücksprache zahlreiche Feststellungsklagen erhoben… Insofern bleibt der Ausgang dieser Musterverfahren, die nach wie vor rechtshängig sind, abzuwarten.“
Eine Einigung mit der Insolvenzverwalterin zu Gunsten der Anleger ist damit derzeit durch das Vorgehen dieser Kanzlei leider blockiert. Wir berichten Ihnen selbstverständlich über Neuigkeiten auch an dieser Stelle.