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Juragent – J.U.R.A. Verwaltungs-GmbH will Geld

Ein weiteres Rundschreiben ist den Anlegern der Juragent Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften im Juli „ins Haus geflattert“.

Die J.U.R.A. Verwaltungs-GmbH erinnert in diesem Schreiben an eine Kostenbeteiligung und stellt von ihr erbrachte Leistungen für die Anleger dar und fordert einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von 1 % der Zeichnungssumme von den Anlegern. Im November 2013 erfolgten nun „Letzte Mahnungen“ an die Gesellschafter, die noch nicht gezahlt haben.

Grundlage für die Forderung einer einmaligen (!) Umlage in Höhe von 1 % sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in PKF II am 17.02.2010 und PKF III am 18.02.2010. Die Beschlüsse sind seinerzeit unter dem Aspekt „Sanieren oder Ausscheiden“ gefasst worden mit dem Ziel, Prozesse für die Fonds zu führen. Die J.U.R.A. war in den Gesellschafterversammlungen zur Geschäftsführerin der Fonds bestellt worden (ohne die Rolle des Komplementärs zu übernehmen) und unter anderem beauftragt worden, Klagen gegen die Juragent AG und andere zu erheben. Dabei findet sich im Protokoll der Passus: „dass nur dann Klagen eingereicht werden können, wenn die Anleger einmalig 1% ihrer Zeichnungssumme nachschießen. Andernfalls sei die J.U.R.A. Verwaltungs GmbH dazu nicht in der Lage“

Gemäß der damaligen Übereinstimmung in den Gesellschafterversammlungen sollte es sich hier um einen Solidarbeitrag handeln, zu dem die Fondsgesellschafter sich durch die o. g. Beschlüsse verpflichtet haben. Dieser sollte zum Wohl der Gesellschaft geleistet werden. Heute weist der Geschäftsführer der J.U.R.A. darauf hin, dass diese Zahlungen benötigt werden, damit die J.U.R.A. „nicht zum Schaden der Anleger vorzeitig liquidiert werden muss.“

„Die letzte uns noch bekannte Aufgabe besteht darin, die korrigierten Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Fonds zu bewirken und ggü. dem Steuerberater zu bezahlen, damit die Anleger die aus dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg resultierenden Rechte zur sukzessiven Abschreibung noch nutzen können, sobald das Betriebsstätten-Finanzamt Berlin die korrigierten Bescheide erteilt.“, teilt Herr Dörfler auf unsere Anfrage mit.

Wegen der Insolvenz der Fonds II und III (Insolvenzverwalter in beiden Fonds ist Rechtsanwalt Thomas Kühn) wollen wir Sie gerne ergänzend an den Insolvenzverwalter und  an Herrn Karl-G. Dörfler in Bielefeld, den Geschäftsführer der J.U.R.A. verweisen.

Nach interner Prüfung können wir Ihnen leider aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen und auch keinen Rat geben, ob diese 1%-Umlage von Ihnen zu zahlen ist. Bitte wenden Sie sich wegen dieser Frage direkt an Rechtsanwalt Thomas Kühn oder an Herrn Karl-G. Dörfler.

 

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