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MS Astor – abgesoffen

Erst hat es das aus der ZDF-Fernsehserie bekannte „Traumschiff“, die MS Deutschland, erwischt – jetzt ist auch die MS Astor in finanziellen Schwierigkeiten. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14). Die rund 1500 Anleger des Schiffsfonds müssen daher mit finanziellen Verlusten rechnen. Mit ein Grund für den Insolvenzantrag sei die unzureichende Auslastung der MS Astor gewesen, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Mittlerweile wurde das Kreuzfahrtschiff vom vorläufigen Insolvenzverwalter (Kritiker behaupten „deutlich unter Wert“) verkauft. Das Fondsmanagement teilte den Anlegern der Schiffsbeteiligung zudem mit, dass der gezahlte Kaufpreis wohl nur die Schiffshypotkehen abdecken wird, so dass für die Anleger und auch die Emittentin vermutlich „nichts mehr übrig bleiben wird“.

Wir empfehlen den Anlegern in zwei Richtungen aktiv zu werden: zum einen können Anleger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, zum anderen ist zu prüfen, inwieweit gegen die Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung vorgegangen werden kann.

Aus zahlreichen andern vergleichbaren Fällen ist uns bekannt, dass Anleger über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise der Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht ausreichend informiert worden sind. Vielfach wurden auch hohe Provisionszahlungen an Anlageberater in den sogenannten „Weichkosten“ des Fonds verschleiert.

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch vielfach ist eben gerade nicht über diese Risiken aufgeklärt worden, bzw. wurden derartige Risiken vom Anlageberater geradezu extrem abgeschwächt. Es erfolgten keinerlei Hinweise auf die nachstehend beispielhaft aufgezählten Risiken: Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet, kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen, keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten, hohe Weichkosten verschwiegen, kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen, Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei einer auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, ob Ihr Anleger Sie anlage- und anlegergerecht beraten hat.

 

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