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Recht bekommen, aber auf den Kosten sitzenbleiben? – der EuGH und die Prozesskosten des Verbrauchers

Wer erfolgreich gegen eine missbräuchliche Klausel in seinem Bankvertrag klagt, darf am Ende nicht auf hohen Anwaltskosten sitzenbleiben. Eine starre Kostenobergrenze, die den Verbraucher davon abschreckt, überhaupt zu klagen, ist europarechtswidrig (EuGH, Urteil vom 7. April 2022 – Rechtssache C-385/20).

Worum es geht

Ein Bankkunde hatte erfolgreich gegen eine unwirksame Klausel in seinem Kreditvertrag geklagt. Beim Kostenersatz stieß er jedoch an eine Grenze des nationalen Rechts: Die erstattungsfähigen Anwaltskosten waren pauschal gedeckelt, sodass er trotz gewonnener Klage einen erheblichen Teil seiner Kosten selbst tragen sollte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu klären, ob das mit der europäischen Klauselrichtlinie (Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen) vereinbar ist.

Die Entscheidung

Im Ausgangspunkt ist das Kostenrecht Sache der Mitgliedstaaten – sie dürfen es selbst ausgestalten. Diese Verfahrensautonomie steht aber unter einem Vorbehalt: dem Effektivitätsgrundsatz. Er verlangt, dass die Durchsetzung der unionsrechtlichen Verbraucherrechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird. Eine Kostenregelung, die „zu hohe Kosten für den Verbraucher nach sich zieht“, kann ihn davon abhalten, seine Rechte überhaupt zu verteidigen – und das verstößt gegen diesen Grundsatz. Pauschale Tarife sind nicht per se unzulässig; sie dürfen sich an Faktoren wie dem Streitwert oder dem Arbeitsaufwand orientieren. Sie dürfen aber nicht so niedrig liegen, dass sie faktisch abschreckend wirken.

Warum das zählt

Verbraucherschutz steht und fällt mit der Möglichkeit, ihn auch durchzusetzen. Ein materielles Recht – etwa der Anspruch, eine unwirksame Gebührenklausel nicht zahlen zu müssen – nützt wenig, wenn die Klage am Kostenrisiko scheitert. Der EuGH rückt deshalb den Zugang zum Recht in den Vordergrund: Wer im Recht ist, soll nicht durch die Hintertür des Kostenrechts wieder verlieren.

Einordnung

Für Bankkundinnen und -kunden in der gesamten Europäischen Union ist das eine gute Nachricht. Wer gegen intransparente oder unangemessene Klauseln – Gebühren, Entgelte, Zinsanpassungen – vorgehen will, soll das ohne unverhältnismäßiges Kostenrisiko tun können. Gerade bei kleineren Streitwerten ist die Frage des Kostenersatzes oft entscheidend dafür, ob sich eine Klage lohnt. Das Urteil stärkt hier die Waffengleichheit zwischen Kunde und Bank.

Fundstelle: EuGH, Urteil v. 07.04.2022 – C-385/20 (CaixaBank) (Richtlinie 93/13/EWG; Effektivitätsgrundsatz).

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