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Treukommerz – Prüftermin am 30.09.2013 – Forderungsanmeldung

Einige Anleger in die Juragent Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften (PKF)  bekunden nun noch Interesse an einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Treukommerz bzw. der Weiterverfolgung ihrer Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der Treukommerz.

Sofern Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter über das Vermögen der Treukommerz (AG Hannover  904 IN 1024/11 -2-) bislang noch nicht angemeldet haben, so ist hier nun höchste Eile geboten. Der Prüftermin für die angemeldeten Forderungen ist der 30.09.2013 beim Amtsgericht Hannover. Eine Anmeldung nach diesem Termin ist nur noch erschwert nach Par. 177 Insolvenzordnung jedoch vor dem Schlusstermin unter weiteren Gerichtskosten möglich. Erfolgt eine Forderungsprüfung aufgrund verspäteter Anmeldung erst im Schlusstermin, nimmt diese – soweit eine Feststellung erfolgt – an der Verteilung nicht mehr teil (Par. 189 Abs. 3 InsO).
Wenn Sie gegen die Treukommerz Klage eingereicht hatten und ein entsprechendes Urteil vorliegt, können Sie gemäß dieser Entscheidung und gegebenenfalls zusammen mit der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 9/12) Ihren Schadensersatzanspruch begründen.
Sofern Sie an den „Juraswiss“ bzw. „PKF IV“ – Vergleichen teilgenommen haben, verbleibt Ihnen in der Regel ein Schaden von voraussichtlich 70 % der Zeichnungssumme. Sodann sollten Sie diesen Betrag als Schaden beziffern.
Abzuziehen vom Schaden ist eine ggfls. erhaltene 6 %-Ausschüttung, die genau beziffert werden muss.
Falls Sie bislang anwaltlich noch nicht vertreten waren und uns mit der Weiterverfolgung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen, bitten wir Sie um Hereingabe Ihrer Unterlagen
insbesondere
– Beitrittserklärung / Bestätigungsschreiben der Treukommerz
   (bei mehreren Beteiligungen bitte für jede der Beteiligungen)
– Aufstellung der erhaltenen Ausschüttungen (bitte genauen Betrag angeben)
– evtl. vorhandener Vergleich mit „Juraswiss“ o.a.
– evtl. vorhandenes Urteil gegen Juragent AG, Treukommerz, Mirko Heinen
Dazu benötigen wir bitte auch
– die Formulare zur Beauftragung
die Sie auf unserer Internetseite www.ra-moser.de als PDF vorfinden. Bitte füllen Sie diese Dokumente, so weit möglich, aus und senden Sie uns diese vollständig und unterzeichnet auf dem Postwege im Original zu. Sie erhalten dann nach Gegenzeichnung unsererseits Kopien für Ihre Unterlagen.
Falls Sie sich darüber hinaus zu einem Vorgehen gegen die Haftpflichtversicherung der Treukommerz entschliessen, senden Sie uns bitte den entsprechenden Auftrag ebenfalls zu. Ein PDF haben wir für Sie vorbereitet. Dieses erhalten Sie auf telefonische Anfrage oder gerne auch per Email.

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