Gut drei Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse hat der Schweizer Bundesrat die Reform…
Volle Deckung für die Auslandstöchter – der Schweizer Bundesrat schnürt das Eigenkapital-Paket
Systemrelevante Banken sollen ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenkapital unterlegen. Der Schweizer Bundesrat hat dazu die Vernehmlassung eröffnet – die entscheidende Konsequenz aus dem Untergang der Credit Suisse (Medienmitteilung vom 26. September 2025).
Worum es geht
Eine Bank muss Verluste aus eigener Kraft tragen können; dafür hält sie Eigenkapital vor. Bei der Credit Suisse zeigte sich eine Lücke: Beteiligungen an ausländischen Töchtern waren nur teilweise mit Kapital unterlegt. Brach dort etwas weg, stand die Muttergesellschaft plötzlich dünner da, als es die Bilanz vermuten ließ. Genau diese Schwachstelle will der Bundesrat schließen.
Der Kern der Vorlage
Im Zentrum steht eine Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) – der Verordnung, die festlegt, wie viel Kapital eine Bank gemessen an ihren Risiken vorhalten muss. Künftig sollen systemrelevante Banken ihre ausländischen Beteiligungen zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegen. Nennenswert betroffen ist von den Schweizer Großbanken nur die UBS. Die Aufsicht über die Bank rückt damit näher an das heran, was ihre weltweiten Beteiligungen tatsächlich an Risiko bergen.
Ein langer Anlauf
Der Bundesrat mutet den Banken das nicht über Nacht zu. Die volle Unterlegung soll stufenweise über rund sieben Jahre eingeführt werden: Sie beginnt bei 65 Prozent und steigt Jahr für Jahr um fünf Prozentpunkte, bis die 100 Prozent erreicht sind. So bleibt Zeit, das zusätzliche Kapital aufzubauen, ohne dass die Bank abrupt umsteuern muss. Die Vernehmlassung – die formelle Anhörung von Kantonen, Parteien und Verbänden – läuft bis zum 9. Januar 2026.
Einordnung
Für Anlegerinnen und Anleger ist das eine gute Nachricht, auch wenn sie nüchtern klingt: Eine Bank, die ihre Töchter voll mit Kapital unterlegt, ist im Krisenfall widerstandsfähiger – und die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass am Ende der Staat einspringen muss. Es ist der konkrete, technische Schritt zu dem, was die Expertengruppe nach der Credit Suisse gefordert hatte. Aus der Diagnose wird nun Verordnungsrecht. Wer in Bankaktien oder -anleihen investiert, sollte die weitere Gesetzgebung im Blick behalten: Höhere Kapitalpuffer schützen, kosten die Bank aber auch Rendite.
