Überspringen zu Hauptinhalt

Widerruf von Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016!

Liebe Leserinnen und Leser,

das Thema falsche Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen ist aktueller denn je – insbesondere, weil der Bundestag am 18.02.2016 beschlossen hat, dass zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge allenfalls noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden können.

Widerruf nur noch bis zum 21.06.2016!

Damit hat der Gesetzgeber dem sog. „ewigen Widerrufsrecht“ einen Riegel vorgeschoben. Denn bislang galt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. „Gesetz für Rechtssicherheit“ hat die Bundesregierung den von der Bankenlobby empfohlenen Gesetzesentwurf benannt.

Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 um 23.59 Uhr, muss ihr Widerruf bei der Bank ankommen. Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen.

Viele Verbraucher haben bereits in der Vergangenheit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich damit auch nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Gerade bei Immobilienfinanzierungen sind die Einsparungen aufgrund der jetzt geltenden, niedrigen Zinsen oftmals beträchtlich. 

Wir empfehlen Ihnen daher, die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag durch eine auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Denn vor Abschluss des Darlehensvertrags müssen Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen – abgeschlossen nach dem 01.11.2002 – über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt werden. Fehlt eine solche Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, so steht den Kunden die Möglichkeit des Widerrufs zu, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat.

Viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jüngst gemeldet, dass nach ihrer eigenen Erhebung mittlerweile fast 80 % der ihr vorliegenden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien. Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen haben demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG ihren Kunden vorgelegt. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie der Verbraucherzentrale Hamburg nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen verwandt.

Auch bei uns hat sich in der täglichen Praxis nach Überprüfung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen bestätigt, dass eine große Anzahl hiervon fehlerhaft ist, so dass für viele Mandanten ein Widerruf bereits erfolgreich durchgesetzt werden konnte.

Bei Fragen rund ums Widerrufsrecht – Ihre Anwälte beraten Sie gerne!

 

An den Anfang scrollen