Die Juragent-Mandanten sind von ihrem fehlgeschlagenen Investment bereits tief geläutert. Die Schadensersatzklagen gegen die Juragent…
BFO-Verein verunsichert die Juragent-Geschädigten
Mehrere unserer Mandanten berichten uns von verstärkten Werbeanrufen vom Verein „Berlin Family Office Anlegerschutz e.V.“ (kurz „BFO“ ) mit Sitz in Berlin. In diesen Anrufen, die unsere Mandanten unangemeldet und ohne vorherige Aufforderung erreichen („Kaltakquise“), wird den Juragent-Geschädigten in Aussicht gestellt, dass diese von einer Mitgliedschaft im BFO-Verein profitieren, indem man einerseits mit der Macht einer Vielzahl von Mitgliedern die Haftpflichtversicherung – um es mit unseren Worten zu schreiben – „beeindrucken“ will und nötigenfalls mit dem Druck der Medien auf sie einzuwirken versuche.
Zudem wird mehr oder weniger deutlich die Erwartung geäußert, dass man sich mit der Treukommerz und ihrer Versicherung „einigen“ wolle (Vergleich) und die Geschädigten dann Geld zu erwarten hätten. Das natürlich zu dem gegenüber den Rechtsanwaltsgebühren deutlich günstigeren Mitgliedsbeitrag des Vereins. Im besten Fall könnten die Anleger bereits im Herbst 2014 mit Geldzahlungen rechnen.
Diese Informationen, die uns Mandanten zugetragen haben, war uns Anlass unmittelbar „am Ort des Geschehens“, bei der Gothaer Versicherung in Köln und im Büro des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Treukommerz telefonisch nachzufragen, ob denn mit einem Vergleich zu rechnen sei und ob von solchen Bestrebungen des BFO-Vereins etwas bekannt sei.
Sowohl bei der Gothaer Versicherung als auch beim Insolvenzverwalter der Treukommerz wurde das verneint.
Es seien zwar zahlreiche Forderungsanmeldungen durch Mitwirkung des BFO-Vereins eingegangen, doch könne und werde die Gothaer Versicherung nicht in Verhandlungen über die behaupteten Ansprüche eintreten, erklärte uns der dort zuständige sachbearbeitende Rechtsanwalt.
Vom Büro des Insolvenzverwalters erhielten wir eine ähnliche Nachricht. Vergleiche, die über den vorliegenden Handlungsvorschlag vom 17.12.2013 hinausgehen, kann und wird es nicht geben. Das ergibt sich auch schon aus dem zwingenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger, wie uns im Telefonat mit dem zuständigen Kollegen beim Insolvenzverwalter bestätigt wurde.