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Eine Fusion ohne Auflagen – die FINMA, die UBS und die Grenzen des Wettbewerbsrechts

Aus zwei Grossbanken wurde eine – und das Wettbewerbsrecht konnte es nicht verhindern. Die Schweizer Finanzaufsicht hat ihre Verfügung zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS offengelegt und erklärt, warum sie den Zusammenschluss ohne Bedingungen genehmigte (FINMA-Verfügung vom 21. Mai 2024, Publikationsversion veröffentlicht am 19. Juni 2024).

Worum es geht

Im März 2023 rettete die UBS die strauchelnde Credit Suisse (Abk. CS) in einer Notübernahme. Ein solcher Zusammenschluss zweier Grossbanken ist auch ein Fall für die Fusionskontrolle – die Prüfung, ob durch den Zusammenschluss zu viel Marktmacht entsteht. Zuständig war hier nicht die Wettbewerbskommission (Abk. WEKO), sondern die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA): Nach dem Kartellgesetz (Abk. KG) kann die FINMA die Beurteilung an sich ziehen, wenn der Schutz der Gläubiger es erfordert (Art. 10 Abs. 3 KG).

Die Beurteilung

Das Ergebnis: Die FINMA genehmigte die Fusion ohne Bedingungen und Auflagen. Die WEKO hatte zwar – nach umfangreichen Marktbefragungen bei Verbänden, Konkurrenten und Kunden – Anhaltspunkte für marktbeherrschende Stellungen in einzelnen Segmenten wie dem Firmenkunden- und dem Asset-Management-Geschäft gesehen. Die entscheidende Eingriffsschwelle des Kartellgesetzes war aber nicht erreicht: In keinem Markt werde „der wirksame Wettbewerb beseitigt“. Unterhalb dieser Schwelle bleibt selbst eine erhebliche Machtkonzentration kartellrechtlich zulässig.

Warum die FINMA die Notwendigkeit betont

Die FINMA ordnet die Übernahme als notwendige Massnahme zur Abwendung einer internationalen Finanzkrise ein. Die CS war als global systemrelevante Bank eingestuft; ihr ungeordneter Zusammenbruch hätte nach Einschätzung der Aufsicht über mehrere Jahre Kosten von rund 150 Prozent des Schweizer Bruttoinlandsprodukts verursachen können. Wie ernst die Lage war, zeigt ein Detail: Allein am 15. März 2023 zogen verunsicherte Kunden rund 13,2 Milliarden Franken ab; trotz Liquiditätshilfe der Nationalbank drohte wenige Tage später die Zahlungsunfähigkeit.

Einordnung

Der Fall zeigt die Grenzen des Wettbewerbsrechts in der Bankenkrise: Wo die Finanzstabilität auf dem Spiel steht, tritt der Wettbewerbsschutz zurück. Für Kundinnen und Kunden bleibt eine ambivalente Lage – ein noch grösserer, noch systemrelevanterer Einzelakteur auf dem Schweizer Markt, dessen Grösse neue Fragen für die Zukunft aufwirft, über die an anderer Stelle – Stichwort Eigenkapital – weiter gerungen wird. Wer Geschäftsbeziehungen zu einer der beiden Banken hatte, sollte Konditionenänderungen nach der Fusion aufmerksam verfolgen. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

Quelle: FINMA, Verfügung zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS (Verfügung v. 21.05.2024, Publikationsversion v. 19.06.2024); Art. 10 KG.

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