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Stabil nur dem Namen nach? – die FINMA nimmt Stablecoins ins Visier

Die Schweizer Finanzaufsicht hat die Risiken sogenannter Stablecoins beleuchtet und Mindestanforderungen für ihre Absicherung gesetzt (FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024 vom 26. Juli 2024).

Stablecoins sind Krypto-„Münzen“, deren Wert an eine stabile Größe gekoppelt sein soll – meist an eine Währung wie den Franken oder den Dollar. Anders als Bitcoin, dessen Kurs frei schwankt, sollen sie wertstabil bleiben und dienen als Brücke zwischen der Kryptowelt und dem klassischen Finanzsystem. Der Name verspricht Sicherheit – die Frage ist, was ihn trägt.

Das Schweizer Konstrukt mit Bankgarantien

Viele Emittenten in der Schweiz nutzen Bankgarantien, um ohne eigene Lizenz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) auszukommen. Der Inhaber verlässt sich damit nicht auf den Emittenten des Stablecoins, sondern auf die garantierende Bank. Das verschiebt das Risiko – und schafft neue: für die Inhaber ebenso wie für die Banken, die solche Garantien abgeben.

Die Warnung der FINMA

Die Aufsicht weist auf erhöhte Risiken in den Bereichen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung hin – Risiken, die nicht nur den einzelnen Anleger, sondern den Ruf des gesamten Finanzplatzes treffen können. Und sie stellt klar: Wie gut der Inhaber geschützt ist, hängt vollständig von der Qualität der Bankgarantie ab.

Mindestanforderungen an die Garantie

Deshalb definiert die FINMA Mindestvorgaben für solche Bankgarantien, angelehnt an den etablierten Einlegerschutz: Jeder einzelne Inhaber soll einen eigenen Anspruch gegen die Bank haben, die Garantie soll die Forderung samt Zinsen abdecken und im Ernstfall unkompliziert abrufbar sein. Erst das macht aus dem Wort „stabil“ ein belastbares Versprechen.

Einordnung

„Stablecoin“ ist ein Marketingbegriff, keine Sicherheitsgarantie an sich. Wer solche Münzen hält, sollte genau wissen, wer am Ende haftet – der Emittent, eine Bank, und in welchem Umfang. Die alte Frage des Bankrechts stellt sich auch in der schönen neuen Kryptowelt: Wer steht gerade, wenn es schiefgeht, und wie belastbar ist dieses Versprechen? Die FINMA-Mitteilung gibt darauf zwar keine Kursgarantie, aber immerhin einen Prüfmaßstab.

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