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Faire Löhne bei Staatsaufträgen: das Bundestariftreuegesetz

Wer im Auftrag des Staates arbeitet, soll fair – nach Tarif – bezahlt werden. Dieses Ziel verfolgt das neue Bundestariftreuegesetz, das ich in meinem Beitrag zu den Regierungsvorhaben bereits angekündigt hatte. 2026 ist es in Kraft getreten.

Worum es geht

Vergibt der Bund öffentliche Aufträge oder Konzessionen ab einem bestimmten Auftragswert, müssen die Auftragnehmer – und ihre Nachunternehmer – ihren Beschäftigten die Arbeitsbedingungen (insbesondere das Entgelt) gewähren, die ein einschlägiger, repräsentativer Tarifvertrag vorsieht. Und zwar auch dann, wenn das Unternehmen selbst gar nicht tarifgebunden ist. Damit soll verhindert werden, dass öffentliche Aufträge über besonders niedrige Löhne „gewonnen“ werden. Verstöße können mit Vertragsstrafen und dem Ausschluss von künftigen Vergaben geahndet werden.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Arbeiten Sie in einem Betrieb, der öffentliche Aufträge des Bundes ausführt, können Sie Anspruch auf die tariflichen Arbeitsbedingungen haben – auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft und ohne Tarifbindung Ihres Arbeitgebers. Für Arbeitgeber: Wer sich um Bundesaufträge bewirbt, muss künftig Tariftreue erklären und einhalten; das erfordert eine sorgfältige Kalkulation und Dokumentation.

Bei Fragen rund um Tariftreue und Vergütung – ich berate Sie gern!

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