Über die Krise des Allgäuer Traditionshändlers Feneberg habe ich hier mehrfach berichtet – von den…
Pflege: Die Mindestlöhne steigen zum 1. Juli 2026
In der Pflege gelten eigene, höhere Mindestlöhne als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Zum 1. Juli 2026 steigen sie erneut – ein wichtiger Schritt für die vielen Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege.
Die neuen Beträge
Ab dem 1. Juli 2026 gelten – gestaffelt nach Qualifikation – folgende Pflegemindestlöhne je Stunde:
- Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro
- qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung): 17,80 Euro
- Pflegefachkräfte: 21,03 Euro
Bereits jetzt steht die nächste Stufe fest: Zum 1. Juli 2027 steigen die Beträge weiter (auf 16,95 / 18,26 / 21,58 Euro). Alle diese Sätze liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Praxistipp
Für Pflegekräfte: Prüfen Sie ab Juli Ihre Abrechnung – der Pflegemindestlohn gilt in nahezu allen Betrieben der Pflegebranche, ambulant wie stationär, und kann weder unterschritten noch „wegverhandelt“ werden. Für Arbeitgeber in der Pflege: Passen Sie die Vergütung rechtzeitig an die neuen Stufen an.
Bei Fragen rund um Vergütung in der Pflege – ich berate Sie gern!
