Ganz aktuell grassieren augenscheinlich fingierte bzw. betrügerische Aufforderungsschreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei "Dr. Herzog & Partner"…
Mittelstandsanleihen – Ausfälle für Anleger nehmen zu
Niedrige Zinsen, ja „Strafzinsen“ auf Guthaben (wir berichteten) und eine Geldpolitik der EZB, die „sparen“ unattraktiv macht, führen dazu, dass Anleger und Kapitalsuchende auf anderen Märkten zueinander finden. Einen bemerkenswerten Zulauf verzeichnet die sogenannte „Mittelstandsanleihe“, die dem Anleger vor allem eine deutlich über dem Markt liegende Verzinsung verspricht.
Wohlklingende Firmennamen in Deutschland bürgen im Empfinden des potentiellen Anlegers immer noch für „Qualität“ und „Seriosität“. Dabei kommt es auf diese beiden Eigenschaften nur am Rande an, maßgeblich für die Entscheidung, eine Mittelstandsanleihe zu zeichnen sollte die Bonität des Unternehmens sein und die Frage, was das Unternehmen mit dem Geld zu tun gedenkt. Wird das Unternehmen am Ende der Laufzeit nicht nur die Zinsen bezahlt haben, sondern auch in der Lage sein, das aufgenommene Kapital zurück zu bezahlen?
Mittelstandsanleihe ist eine andere Form der Kapitalbeschaffung für das Unternehmen. Statt zur Bank zu gehen, versucht das Unternehmen bei Anlegern Geld einzusammeln. Dafür werden attraktive Zinsen versprochen – aber eben zunächst nur versprochen! Ob sie bezahlt werden, das wird erst die Zukunft weisen. Denn anders als eine „Sparkassenobligation“ oder ein Genossenschaftsanteil bei der örtlichen Volks- und Raiffeisenbank ist das Kapital bei einer Mittelstandsanleihe keinesfalls „sicher“, d.h. die Rückzahlung auch für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert!
Als Kapitalgeber (Anleger) einer Mittelstandsanleihe sind Sie Darlehensgeber, nicht mehr aber auch nicht weniger. Das heißt, sie geben dem Unternehmen Geld gegen das Versprechen von Zinsen. Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt die Anleihe einem „Blanko-Kredit“ gleich.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz stellt dazu fest, dass bereits etwa 15 Prozent aller Unternehmensanleihen „ausgefallen“ sind. Das bedeutet, dass Sie nur noch Ihre Ansprüche in einem Insolvenzverfahren des Unternehmens verfolgen können.
In einigen Fällen von Unternehmensanleihen haben die betroffenen Unternehmen die versprochenen Zinsen nicht gezahlt. Hier sollten Sie prüfen lassen, ob eine Kündigung der Anleihe durch Sie als Kapitalgeber angezeigt ist.
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