Über die Krise des Allgäuer Traditionshändlers Feneberg habe ich hier mehrfach berichtet – von den…
Muss ich eine unbillige Weisung meines Chefs befolgen?
Der Arbeitgeber darf im Rahmen seines Direktionsrechts Ort, Zeit und Inhalt der Arbeit näher bestimmen – aber nur nach „billigem Ermessen“. Doch was passiert, wenn eine Weisung unbillig ist, etwa eine schikanöse Versetzung? Muss man ihr trotzdem erst einmal folgen, bis ein Gericht entschieden hat? Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung hierzu geändert.
Der Fall: von Dortmund nach Berlin versetzt
Ein Immobilienkaufmann sollte per Weisung von Dortmund nach Berlin versetzt werden. Er hielt die Versetzung für unbillig und weigerte sich. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab und kündigte schließlich fristlos. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts nahm den Fall zum Anlass, von der bisherigen Linie abzurücken (BAG, Beschluss vom 14.06.2017 – 10 AZR 330/16 (A)).
Unbillige Weisungen sind nicht verbindlich
Bislang galt: Eine Weisung war – auch wenn sie unbillig war – vorläufig zu befolgen, bis ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststand. Weil Gerichtsverfahren aber Jahre dauern können, führte das zu erheblichen Belastungen für die Arbeitnehmer. Das BAG stellt nun klar: Eine Weisung, die nicht dem billigen Ermessen im Sinne von § 106 GewO entspricht, ist unverbindlich – der Arbeitnehmer muss ihr auch nicht vorläufig folgen. Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass einseitige Leistungsbestimmungen nur verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (§ 315 Abs. 3 BGB).
Vorsicht: Sie tragen das Risiko der Fehleinschätzung
Das ist aber kein Freibrief. Wer eine Weisung für unbillig hält und ihr nicht folgt, trägt das Risiko, dass ein Gericht die Weisung später doch für wirksam hält. Dann droht – wie im entschiedenen Fall – eine Abmahnung oder Kündigung. Die Einschätzung, ob eine Weisung wirklich unbillig ist, sollte daher gut überlegt und am besten anwaltlich abgesichert sein.
Praxistipp
Bevor Sie eine Weisung verweigern, lassen Sie prüfen, ob sie tatsächlich unbillig ist. Häufig ist der sicherere Weg, der Weisung zunächst „unter Vorbehalt“ zu folgen und ihre Berechtigung parallel gerichtlich klären zu lassen.
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