LG Gera bescheinigt „Anlegeranwälten “ Irreführung der Mandanten

Posted by on Mai 7, 2021 in Allgemein

Ein langjähriger Mandant aus dem Oberallgäu hatte um rechtliche Vertretung in dem fast schon „altehrwürdigen“ Komplex der Göttinger Gruppe / Securenta gebeten. Nachdem die Forderungsanmeldungen in den beiden Insol-venzverfahren durch meine Kanzlei erfolgt waren, kam eine Kanzlei von „Anlegeranwälten“ aus Jena auf meinen Mandanten zu und luchsten das in meiner Kanzlei bestehende Mandat „ab“.

Die Werbeschreiben, die diese Kanzlei verschickt hatte, überschwemmten die potenziellen Mandanten, so auch meinen Mandanten aus dem Oberallgäu, mit teils äußerst fernliegenden Informationen über Verfahren gegen Finanzbehörden oder Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dies alles wohl in der Absicht, sich als besonders kompetente und erfahrene Kanzlei darzustellen.

Fachpresse berichtet „Razzia bei Anlegeranwälten“

Im konkreten Fall übernahmen die Anwälte aus Jena dann das Mandat. Obwohl die Ansprüche meines Mandanten bereits durch meine Tätigkeit aus dem Jahr 2009 (!) bearbeitet waren, „fuhrwerkten“ die „Anlegeranwälte“ weiter und machten meinem Mandanten schmackhaft, Ansprüche im Insolvenzverfahren mittels eines Güteverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Dieses Vorgehen ist mehr als zweifelhaft. Die Fachpresse wurde auf die „Anlegerkanzlei“ aufmerksam und berichtete unter anderem über „Gelddrucken für Anwälte“ und „Razzia bei Anlegeranwälten .

Güteverfahren ungeeignet – sagt der Insolvenzverwalter

Der zuständige Insolvenzverwalter über das Vermögen der Göttinger Gruppe / Securenta zeigte sich überrascht über den ungewöhnlichen Ansatz der Anlegeranwälte.

Insolvenz­verwalter Rolf Rattunde wundert sich:

„Ein Güte­verfahren eignet sich nicht zum Anmelden von Forderungen in einem Insolvenz­verfahren.“ 

finanzTest Heft 06/2016, Seite

Familiäre Bande zwischen Gütestelle und Anlegeranwalt verschwiegen

Neben einigen bemerkenswerten Formulierungen, die das Landgericht Gera in dem von mir geführten Rechtsstreit* gegen diese Anlegerkanzlei aus dem Werbeschrieben herausgegriffen hat, ergab sich noch eine „Pikanterie“: Die Gütestelle, den die Anlegerkanzlei mit der Durchführung der zweifelhaften Güteverfahren zur Feststellung von Forderungen im Insolvenzverfahren gegen den Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe / Securenta beauftragt hatte, war die der Ehefrau eines zur damaligen Zeit in der Kanzlei der Anlegeranwälte angestellten Rechtsanwalts. Über diese personelle Verflechtung klärten die Anlegeranwälte jedoch zu keiner Zeit auf.

„Es kann dabei dahinstehen, ob die Beklagte den Kläger (…) in der gebotenen Weise belehrt / aufgeklärt hat oder ob dieses Schreiben nicht viel mehr vordergründig darauf gerichtet war, den Mandanten unter einseitiger Darstellung der Vorteile eines Güteverfahrens zum Stellen eines Güteantrags zu bewegen.
Formulierungen wie „demnach ist das Güteverfahren der schnellste und sicherste Weg zu einer wirtschaftlich vorteilhaften außergerichtlichen Streitbeilegung“ unter der Überschrift „die Kosten sind gering, der Nutzen kann sehr hoch sein“ oder ein ohne Datum- und Quellenangabe eingefügtes Zitat der „Thüringer Allgemeiner Zeitung“ zum Mediationsverfahren, verbunden mit dem Hinweis der Beklagten, ein Güteverfahren sei letztlich ein medi-ationsverfahren, können beim Leser weniger den Eindruck einer rechtsanwaltlichen Aufklärung über Vor- und Nachteile einer bestimmten Verfahrensart als vielmehr eines offensichtlichen Werbeversuchs erwecken. Gestützt wird dieser Eindruck durch die Auflistung von acht Spiegelstrichen unter der Überschrift „die Vorteile eines Güteverfahrens bzw. einer Güteverhandlung liegen auf der Hand:“, wogegen im gesamten Schreiben keine Angaben zu einer möglichen Erfolglosigkeit des Güteverfahrens gemacht werden.

*(Landgericht Gera, Urteil vom 17.03.2021 – 1 S 50/19)

Anlegeranwälte müssen Honorar zurückzahlen

Aus einer Vielzahl von kritikwürdigen Verhaltensweisen der Anlegeranwälte aus Jena hat das Landgericht Gera sein Urteil auf die unterlassene Aufklärung über das personelle Näheverhältnis zwischen der Betreiberin der Gütestelle und einem, zum damaligen Zeitpunkt in der Kanzlei der Anlegeranwälte angestellten Rechtsanwalts gestützt. An mehreren Stellen bezeichnet das Landgericht Gera die Darstellung der Anlegeranwälte als „irreführend“ und gibt zwischen den Zeilen ein deutliches Missfallen über das Verhalten dieser Anlegeranwälte zu erkennen.

Letztlich wurde die Kanzlei der „Anlegeranwälte“ zum Schadensersatz verurteilt. Die von meinem Mandanten aus dem Oberallgäu gezahlten Rechtsanwaltsgebühren für die Durchführung des (unsinnigen) Güteverfahrens samt Gebühren der Gütestelle muss die Kanzlei aus Jena nun erstatten.

Wenn auch Sie zu Geschädigten dieser „Anlegerkanzlei“ gehören, sollten Sie prüfen, ob Ihrerseits noch Ansprüche bestehen. Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte unterliegen jedoch der Verjährung. Dieser Fall hat gezeigt, dass man unter Umständen auch einen langen Atem haben muss, wenn man die Welt etwas gerechter machen möchte. In diesem Fall ist es gelungen!