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Dänische Schweine: Prozess läuft besser als berichtet

Die Summe alleine schon lässt aufhorchen: 144 Millionen Euro Schaden machen dänische Schweinezüchter in einer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Verletzung europäischen Rechts geltend. Die Schweinezüchter sind der Ansicht, dass ihnen in rechtswidriger Weise über viele Jahre der Export von Schweinefleisch nichtkastrierter männlicher Schweine durch die Bundesrepublik nach Deutschland verwehrt wurde.

Durch die tierärztliche Kastration der Tiere ist den dänischen Züchtern und Exporteuren ein Schaden in der genannten Höhe entstanden. (Wir berichteten).

Rechtsanwalt Rolf Karpenstein von der Kanzlei Blume Ritscher Nguyen Rega (Hamburg) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass nicht die gesamte Forderung in Höhe von 144 Millionen zu scheitern drohe. Das Oberlandesgericht Köln prüfe aktuell die Aktivlegitimation der Kläger am Maßstab des dänischen Rechts. Davon betroffen seien nur die dänischen Schweinezüchter, deren Forderung 20% der Klagesumme ausmache, berichtigt Rechtsanwalt Karpenstein unsere Analyse des BGH-Urteils vom 12.12.2013 (III ZR 102/12). Der Kollege teilt dazu weiter mit:

„Es droht also selbst im schlimmsten Fall nicht die Klage an sich zu scheitern, sondern „lediglich“ in Höhe von 20%, ein Betrag, der mit Blick auf die Restforderung und die aufgelaufenen Verzugszinsen sicherlich nicht den Titel rechtfertigt, „144-Millionenklage droht zu scheitern“. Scheitern können auch nach dem jüngsten BGH-Urteil nur „20 %“ dieser 144 Millionen, da die übrigen 80 % auf die Schlachthofgesellschaften entfallen und sich dort die Abtretungsproblematik nicht stellt.“

Für diesen Hinweis des Kollegen danken wir und sehen den weiteren Entscheidungen mit großem Interesse entgegen.

 

 

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