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MYTHRAS Verwaltungs GmbH – eine neue (Un-)Bekannte?

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung (aoGV) der Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG (ehemals SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) am Montag, 08.06.2015 wird aller Voraussicht nach der Wechsel des geschäftsführenden Gesellschafters beschlossen werden.

Diese Rolle soll die am 16.04.2015 erstmals in das Handelsregister eingetragene „MYTHRAS Verwaltungs GmbH“ übernehmen. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 218014 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist „81829 München, Werner-Eckert-Str. 8“. Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind

Gerd Dombrowski, geboren am 18. Februar 1957,
83623 Dietramszell, Am Schwaiganger 21a

und

Kerstin Gnirk, geboren am 29. Juli 1968,
83623 Dietramszell, Am Schwaiganger 21a

Die Geschäftsführer sind jeweils von den Beschränkungen des Par. 181 BGB befreit.

Die Vorgenannten haben am 23.02.2015 zur Niederschrift des Notars Dr. Henning Schwarz, Notar in 80333 München, Maximiliansplatz 10, unter der Urkunden-Rollen-Nummer H0392/2015 nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter der SATURIA Fondsmanagement GmbH (Werner-Eckert-Str. 8, 81829 München), die „MYTHRAS Verwaltungs GmbH“ errichtet.

Das Stammkapital der MYTHRAS Verwaltungs GmbH ist 25.000 Euro.

Der „Gegenstand des Unternehmens“ ist ausweislich Par. 2 der Satzung der GmbH:

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung  an Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften. Zum Gegenstand gehört vor allem die Übernahme der Stellung als geschäftsführender Kommanditist von Personengesellschaften.

Die Gesellschaft ist befugt gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichte sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Interessant am Rande ist Par. 7 der Satzung dieser GmbH:

Die Gesellschafter/Geschäftsführer sowie Herr Gerd Dombrowski und Frau Kerstin Gnirk unterliegen keinem außerhalb dieser Satzung bestehenden Wettbewerbsverbot. (…)

 

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