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PROKON meldet Insolvenz an – was jetzt zu tun ist!

Wenige Minuten vor 18 Uhr am 22.Januar 2014 versendet die ARD die Eilmeldung:

„Windanlagen-Finanzierer Prokon meldet Insolvenz an

Der Windanlagen-Finanzierer Prokon hat Insolvenz angemeldet. Das teilte die Prokon Regenerative Energien GmbH in Itzehoe mit.“

Damit hat sich nun trotz der mit massiven Drohungen verbundene Versuch der PROKON Geschäftsführung, die Anleger zu einem Stillhalteabkommen zu bewegen und über 12 Monate auf Kündigungen und Auszahlungen zu verzichten, als Fehlschlag herausgestellt. Ob der Insolvenzantrag verspätet gestellt wurde, wie einzelne Anleger bereits meinen, wird sich im laufenden Insolvenzverfahren herausstellen, denn zum einen wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Frage der Insolvenzreife des Unternehmens in seinem Gutachten Stellung nehmen, zum anderen hat die Staatsanwaltschaft bereits Vorermittlungen gegen die PROKON Geschäftsführung eingeleitet.

Bekanntermaßen hatte PROKON zuletzt von mehr als 75.000 Anlegern „Genussrechtskapital“ in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro eingeworben. Die Stiftung Warentest hatte erst kürzlich nach Auswertung der bekanntgegebenen Zahlen aus der Bilanz von PROKON bekanntgegeben, dass das Eigenkapital aufgebraucht sei – wir berichteten  https://dossier-bankrecht.de/2014/01/prokon-droht-anlegern-mit-insolvenz/

Die ARD berichtete noch am 20.Januar 2014:

Prokon hatte vor zehn Tagen die Inhaber von sogenannten Genussrechten aufgefordert, bis spätestens zum Montag zu erklären, ob sie diese Genussrechte kündigen oder nicht. Mindestens 95 Prozent dieses Kapitals von insgesamt 1,4 Milliarden Euro müsse bis Ende 2014 im Unternehmen bleiben, um eine Planinsolvenz abzuwenden.

Die Prokon-Webseite vermeldete aber, dass bis zum frühen Abend – Stand 18.30 Uhr – lediglich für Genussrechte in Höhe von 757,3 Millionen Euro eine entsprechende Garantie abgegeben worden sei. Das wäre weit entfernt von der selbst gesteckten Marke von 95 Prozent.

 

Betroffene Anleger sollten sich nun zeitnah an einen Rechtsanwalt zur Bündelung der Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren wenden. Mit einem entsprechenden Stimmgewicht können die Anleger so eine Interessenvertretung in einem sehr wahrscheinlich zu errichtenden Gläubigerausschuss erreichen und bei wichtigen Entscheidungen über die Zukunft des angeschlagenen Riesen Gehör finden.

Auch die Frage, welchem Insolvenzverwalter letztlich ein eröffnetes Insolvenzverfahren überantwortet wird können die Gläubiger in der Gläubigerversammlung bzw. im Gläubigerausschuss mitbestimmen. Forderungsanmeldungen sind derzeit noch nicht möglich – die Anleger müssen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten. Derzeit befindet sich PROKON im sogenannten „vorläufigen Insolvenzverfahren“ in dem ermittelt wird, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist. Auch wird der Bestand an Anlagevermögen und Forderungen aufgenommen und bewertet. Man darf davon ausgehen, dass zur Verfahrenseröffnung ausreichend Masse vorhanden ist. 

Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

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