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Prudent Treuhand – schwach kapitalisiert, jetzt verklagt

Auf unsere Anfrage zu den Hintergründen des von der Treuhandgesellschaft gestellten Antrages auf der Gesellschafterversammlung des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG zu TOP 17 (wir berichteten) (Antrag auf Auslagenersatz zu Gunsten der Treuhänderin) erreichte uns von der Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH deren Begründung zum Antrag (dieser wurde letztlich von den Gesellschaftern abgelehnt, dazu unser Bericht), wie er in der Gesellschafterversammlung am 30.04.2014 von Beiratsvorsitzendem Bernhard Bierl verlesen worden ist:

 

Stellungnahme zu Punkt 17 der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung am 30.04.2014 (Auslagenersatz für die Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH)

Bis zum heutigen Tag sind Klagen von 7 Anlegern (allesamt vertreten durch die Rechtsanwälte GRÖPPER KÖPKE aus Hamburg) gegen Ihre Treuhandkommanditistin, die Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH, anhängig. Die Kläger verlangen Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft. Mit Details dieser Klagen möchten wir Sie an dieser Stelle nicht weiter belästigen. Wenn Sie aber Fragen dazu haben, können diese natürlich jederzeit beantwortet werden. Die Prudent ist eine GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von DM 50.000 (also € 25.564,59). Darüber hinausgehendes Vermögen ist so gut wie keines vorhanden. Die jährlichen Gesamteinnahmen der Prudent decken gerade so deren laufenden Kosten. Ein erwähnenswerter Spielraum für Ansparungen oder Rücklagen oder gar den Abschluss teurer Rechtsschutzversicherungen bestand und besteht leider nicht. Hätten die anhängigen Klagen Erfolg oder müsste man das ernsthaft annehmen und bestünde keine Aussicht auf Unterstützung durch die Gesellschaft wie empfohlen, hätte dies also zwangsläufig die Insolvenz der Prudent zur Folge. Schon deswegen ist nicht recht nachvollziehbar, welche eigentliche Motivation hinter diesen Klagen steckt. Im Gegensatz zu ihren Anwälten, die ihre Vergütung, in jedem Fall vollständig erhalten würden, sei es direkt von den Klägern oder (wahrscheinlicher) von deren Rechtsschutzversicherungen, würden die Kläger selbst ja sogar dann, wenn ihre Klagen wider Erwarten erfolgreich wären, so gut wie nichts erhalten. Ein Erfolg der Klagen hätte nämlich wie schon erwähnt zwangsläufig die Insolvenz der Prudent zur Folge und die Kläger müssten sich dann mit einer Insolvenzquote, also mit einem allenfalls winzigen Teil der eingeklagten Forderungen begnügen. Einen wirtschaftlichen Sinn dieser Klagen können wir daher nicht erkennen. Es wäre aber natürlich möglich, dass die Anwälte der Kläger mit den Klagen noch weitere (für sie lukrative) Prozesse gegen andere Parteien vorbereiten wollen. Nach unserer Überzeugung und nach Meinung unseres Prozessanwalts sind die anhängigen Klagen zwar alle unbegründet und beruhen auf Behauptungen und Annahmen, die jedenfalls im Hinblick auf die Prudent unzutreffend sind. Wie schon erwähnt gibt es aber vor Gericht keine wirkliche Sicherheit. Mit der Vermittlung von Beteiligungen, der Werbung von Anlegern und dergleichen hatte die Prudent, wie jeder von Ihnen aus eigener Erfahrung weiß, nicht das Geringste zu tun und es hat unstreitig nie einen direkten Kontakt zwischen den Klägern und der Prudent gegeben. Schon deswegen ist es merkwürdig, wenn die Kläger ausgerechnet der Prudent die Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen des Beitritts vorwerfen und auch noch behaupten, sie hätten der Prudent bei der Anbahnung ihrer Vertragsverhältnisse persönliches Vertrauen entgegen gebracht. Würde ihre Treuhandkommanditistin und aktuelle geschäftsführende Kommanditistin durch die laufenden Klagen in die Insolvenz getrieben, hätte das nach unserer Überzeugung auch erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft. Es liegt daher auch in Ihrem Interesse, die Prudent bei den anhängigen Prozessen zu unterstützen. Deshalb bitten wir Sie, der Empfehlung der Geschäftsleitung zu folgen.

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