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SHB Erlenhofpark: Treuhänderin wird verklagt und spricht von Insolvenzgefahr

Auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der SHB Innovative Fonds AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (nunmehr SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG) am 30.04.2014  stand als Tagesordnungspunkt 17, als Vorletzter auf einer langen Liste, ein Beschluss zur Abstimmung mit dem die Treuhandgesellschaft, die PRUDENT Treuhand Vermögensverwaltung GmbH um Auslagenersatz für erwartete Rechtsanwalts-und Gerichtskosten infolge von mehreren Schadenersatzklagen einiger Anleger gebeten hat.

Bei der Gesellschafterversammlung war die Geschäftsführerin dieser Treuhandgesellschaft, Frau Andrea Peter, leider krankheitsbedingt abwesend und wurde vom Beiratsvorsitzenden Bernhard Bierl vertreten. In der Einladung zu dieser Versammlung wurde durch die Geschäftsführung die Zustimmung zu einem solchen Auslagenersatzanspruch empfohlen. In der Versammlung selbst war Geschäftsführer Dombrowski dann deutlich neutraler und stellte die Abstimmung in das Ermessen der Anleger (ein Ergebnis der Abstimmung ist noch nicht bekannt).

Hintergrund ist, dass in den vergangenen Monaten von einigen Anlegern Klagen gegen die Treuhandgesellschaft eingereicht wurden. In einer schriftlichen Stellungnahme, die der Beiratsvorsitzende in Vertretung von Frau Peter verlas, war die Rede von bislang 7 anhängigen Klagen mit einem Gesamtvolumen von etwas mehr als 100.000 Euro Volumen.

Diese Klagen stellten eine „Existenzbedrohung“ für die Treuhandgesellschaft dar. Bei ihr handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von lediglich 25.000 Euro.

Die Treuhänderin geht nach eigenen Angaben zwar davon aus, dass diese Klagen unbegründet sind. Gleichwohl hat sie vorsorglich bei der Fondsgesellschaft um Auslagenersatz hinsichtlich der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gebeten. In der Gesellschafterversammlung wurde von den anwesenden Rechtsanwälten auch kritisiert, dass die Beschlussvorlage keine betragsmäßige Fixierung dieses Auslagenersatzanspruches vorsah. Aufgrund der aktuellen Datenlage ist ein solches Verfahrenskostenrisiko ziemlich exakt berechenbar, so dass es keiner Ermächtigung der Geschäftsführung Fonds im voraus bedürfe, Auslagen „in wirtschaftlich vertretbarem Umfange“ an die Treuhandgesellschaft zu erstatten.

Für die Anleger, die sich mit dem Gedanken tragen, eventuell eine Klage gegen die Treuhänderin anzustreben, sollten die Worte der Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft gleichwohl zur Vorsicht mahnen. In der verlesenen schriftlichen Stellungnahme (den Wortlaut haben wir bei der Treuhandgesellschaft angefordert) ist die Rede davon, dass die Treuhänderin bei einem Erfolg der bereits jetzt anhängigen Klagen unweigerlich in Insolvenz fallen würde.

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