Amtsrichter, der blaue Himmel und das Bundesverfassungsgericht
Es gibt Gerichtsverfahren, in denen ist der Amtsrichter erste und letzte Tatsacheninstanz zugleich. Der Gesetzgeber wollte es so und hat in verschiedenen Reformen des Zivilprozessrechts die Überprüfungsmöglichkeiten erstinstanzlicher Entscheidungen eingeschränkt. Dies gilt besonders für Rechtsstreite, in denen ein Streitwert von 600 Euro nicht überschritten wird. In diesen Verfahren bis 600 Euro Streitwert ist nicht nur […]
