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Treukommerz Schadensersatzprozesse gegen die Gothaer Versicherung gehen zum BGH

Der Rechtsstreit um Schadensersatz gegen die Gothaer Versicherung (Köln) als Haftpflichtversicherer der in Insolvenz gefallenen Treukommerz Beratungs- und Treuhand-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft Hannover (kurz: Treukommerz) geht in seine entscheidende Runde.

OLG Köln hält die Urteile des Landgerichts

Eine Klage in den von uns geführten Schadensersatzprozessen gegen die Berufshaftpflichtversicherung der Treukommerz wurde  durch das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückgewiesen. Dabei wurden aus unserer Sicht wesentliche Argumente nicht gewürdigt, so z.B. der Umstand, dass der Treukommerz vor Aufnahme der Tätigkeit als Treuhänderin der Juragent Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften (PKF I – IV) der Deckungsschutz von der Gothaer bereits zugesagt worden war. Hierfür hatten wir Zeugenbeweis angeboten. Auch ist die Auffassung des OLG hinterfragenswert, wonach die Stellung der Treukommerz in den Kommanditgesellschaften als Gesellschafter, der einen eigenen Anteil hält, die Treuhandtätigkeit „infiziere“ und somit zu einer geschäftsführenden Treuhand mache, die nicht versicherbar sei.

Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater

Die Rechtsfrage hat auf das Versicherungswesen und die Tätigkeit von Steuerberatern immense Auswirkungen:

Würde am Ende des Tages entschieden, dass die Treuhandtätigkeit für eine KG stets als geschäftsführend zu bewerten sei, so könnten Steuerberater die zu ihrem Berufsbild gehörende Treuhandtätigkeit nicht mehr ausüben. Andererseits ergäbe sich ein erheblicher Rückstellungsbedarf bei der Versicherungswirtschaft, wenn entschieden würde, dass die Tätigkeit eines Steuerberaters als nicht-geschäftsführender Treuhänder, wovon wir ausgehen, stets versichert ist.

Verfahren kommen zum Bundesgerichtshof 

Bereits zwei Verfahren werden für die Revision vorbereitet (Zulassung der Revision). Hier arbeiten wir mit den Kanzleien Prof. Dr. Schindler in den Instanzen und Prof. Dr. Siegmann vor dem Bundesgerichtshof zusammen. Wir werden wieder berichten.

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