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BGH entscheidet über Haftung der Treukommerz (Juragent Prozesskostenfonds)

Von unserer Kanzlei und befreundeten Kollegen in Karlsruhe wurden beim Kammergericht in Berlin erfolgreich für die von uns vertretenen Anleger Urteile zur Haftung der Treuhandgesellschaft TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhand-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft Hannover erstritten (vgl. Kammergericht Urteil vom 06.09.2011, 19 U 68/11 = BeckRS 2011, 23296).

Wegen der Insolvenz der Prozessgegner Juragent AG und TREUKOMMERZ sind diese Verfahren nach Par. 240 ZPO unterbrochen. Ein „Musterverfahren“ steht voraussichtlich am 14.Mai 2013 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung (Aktenzeichen II ZR 9/12). In diesem Revisionsverfahren erwarten wir die Klärung der Haftung der TREUKOMMERZ im Kontext der diversen Juragent Prozesskostenfonds für unsere Mandanten.

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