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Fehlüberweisung: ING DiBa muss Betrag erstatten

Geld auf falsches Konto überwiesen – Geld futsch? Erfolgreich haben wir für eine Mandantin eine Fehlüberweisung von der ausführenden Bank, der ING DiBa, zurück geholt.

Die Mandantin hatte an einem Sonntag einen Betrag von 1.000,00 EUR überwiesen: an den im Empfängerfeld richtig bezeichneten Empfänger, allerdings hatte sie versehentlich Kontonummer und BLZ eines Dritten verwendet, an den sie gar nicht zahlen wollte.

Banken sind gesetzlich nur noch zu einer Überprüfung von Kontonummer und BLZ bzw. von IBAN und BIC verpflichtet, nicht mehr jedoch, ob der Empfänger auch Inhaber diese Kontos ist (also ob der angegebene Name auch mit der Kontonummer zusammen passt; Par. 675r BGB). So landete das Geld nicht beim gewollten Empfänger, sondern beim Inhaber des angegebenen Kontos.

Die Mandantin bemerkte den Irrtum sofort, rief bei Ihrer Bank an und bat um Rückholung des Betrags. Doch Ihre Bank, die ING DiBa, weigerte sich. Mit der Begründung: Online-Überweisungen werden sofort ausgeführt und sind nicht widerrufbar.

Doch dem war nicht so: in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ING-DiBa sind Klauseln zu finden, nach denen eine Überweisung bis zum Zugang auf dem Server der ING DiBa widerrufen werden kann und dass der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden „Geschäftstag“ als zugegangen gilt.

Unsere Mandantin hatte via „homebanking“ am PC Sonntags überwiesen. Damit war der Zugang des Überweisungsauftrag bei der ING DiBa erst am nächsten Tag, dem Montag. Aufgrund dessen konnte die Mandantin am Sonntag den Auftrag noch wirksam widerrufen und die ING DiBa hätte die Überweisung nicht ausführen dürfen.

 

Mit dieser Argumentation konnten wir unserer Mandantin helfen: die ING DiBa hat den Betrag der Mandantin wieder gut geschrieben und auch die Rechtsanwaltskosten ersetzt.

 

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