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Juragent – ein neuer „Anlegerschutzverein“?

Ein „neuer“ Anlegerschutzverein „Schutz für Fondsanleger e.V.“ mit Sitz in Bochum hat die Juragent-Anleger angeschrieben. Eine Kopie des Anschreibens vom 17.03.2018 liegt uns vor. Als Vertretungsberchtigt gibt das Schreiben u.a. „John Eichler“ an, neben Karl-Heinz Höhe und Jean v. Rügen. Herr Eichler tauchte in der Vergangenheit im Kontext von verschiedenen Juragent-Anlegerschutzvereinen auf (wir berichteten).
Mitgliedschaft – kostet Geld…
In dem Schreiben wird den Anlegern angeboten, eine Vollmitgliedschaft  „ab 348 EUR“ zu erwerben oder eine „Aufnahme in die Mitglieder-Geschädigtenliste“ zu 98 EUR.
Bekanntlich hatten die Juragent Fonds PKF II, III und IV zusammen knapp 6.000 Anleger, mit dem Fonds PKF I dürften es etwa 8.000 Anleger sein.
… und wird nichts bringen
Das Anliegen des neuen Anlegerschutzvereins – erneut unter Bochumer Adresse – ist höchst zweifelhaft. Was bitte will dieser Verein den Geschädigten im Juragent-Kontext „liefern“?
Angeblich hätten sich Anwälte im behaupteten Zusammenhang mit der „Durchsetzung des Anspruchs gegenüber der damals regresspflichtigen Allianzversicherung“ selbst schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar.
Schon die maximale zivilrechtliche Verjährung von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Beitritts einerseits wie auch bei angeblichen Vertragsverletzungen von Anwälten (mit denen die meisten Anleger kein Mandatsverhältnis verbindet) andererseits lässt die Erfolgsaussichten der Durchsetzung, gleich welchen Anspruchs auch immer, gegen Null tendieren. Die Mitgliedschaft wird den Anlegern aller Voraussicht nach nichts bringen.
Der „neue“ Anlegerschutzverein behauptet auf seiner Internetseite (Abruf vom 04.04.2018) u.a.:
Die aggressiven rechtswidrigen Angriffe führen zu Schadensersatzansprüchen, die von den benannten Organisationen, Einzelpersonen und Rechtsanwälten zu erfüllen sind (…) verletzten die benannten Rechtsanwälte massiv die ihnen obliegenden beruflichen Pflichten (…) Bereits im Mai 2017 haben wir deshalb die Ansprüche im siebenstelligen Euro-Bereich geltend gemacht (…)
Dieser Text spricht für sich und bedarf keiner weiteren Kommentierung.
Allianz hatte nicht verhandelt 
Auch die Behauptung, dass es gelungen sei „Ihren Schaden (…) bei der zuständigen Versicherung anzumelden“ ist hinterfragenswert. Legt der Verein irgendwelche Belege dafür vor? In wessen Namen hat der Verein was für einen Anspruch geltend gemacht? War er hierzu berechtigt oder gar mandatiert?
Noch interessanter: wie lautet die Reaktion der Versicherung?
Kein einziger Beleg, keine Korrespondenz mit der (welche?) Versicherung wird vorgelegt, sondern nur behauptet, man habe dies oder jenes für die Anleger bereits veranlasst.
Auch die Behauptung, die Allianz sei „damals regresspflichtig“ gewesen, erscheint abstrus. Hat der Verein das angeblich von einem anderen Schutzverein in Auftrag gegebene versicherungsrechtliche Gutachten vorgelegt? Auch dafür wurde Geld von Anlegern  in Form von Mitgliedsbeiträgen „eingesammelt“.
Entgegen damaliger Behauptungen eines anderen Vereins hatte die Allianz keine Verhandlungen mit einem „Anlegerschutzverein“ geführt(vgl. https://dossier-bankrecht.de/2016/03/bfo-verein-taeuscht-sich-allianz-versicherung-keine-verhandlungen/ )
Der Nutzen für die Anleger, einem weiteren Anlegerschutzverein im Kontext von Juragent und Treukommerz beizutreten, erschließt sich uns jedenfalls nicht.
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